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Falk: Verantwortliche der Falk Gruppe vor Gericht Aufgrund der Anklageschrift vom 19. April 2007 hat nunmehr vor dem Landgericht München I die Untersuchung der Vorwürfe des Betruges und der Untreue gegen die ehemaligen Vorstände der Falk – Gruppe, die Herren Helmut Falk, Thomas Engels, Thilo Köhler und Thomas Suk, begonnen. Den ehemaligen Vorständen der Falk – Capital KG wird insoweit vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Auflegung des Falk - Zinsfonds Anleger um einen Betrag von knapp 50 Millionen Euro geschädigt zu haben. In den Jahren 2003 und 2004 vertrieb die Falk – Gruppe diesen Fonds. Er war so konzipiert, dass die Anlegergelder des Zinsfonds an die ebenfalls aufgelegten Falk – Fonds 77, 78, 79, 80 und 81 als Darlehen gewährt wurden. Die ausgereichten Darlehen sollten später zzgl. Zinsen dann vollständig an den Zinsfonds zurückgewährt werden. Zu diesem Zeitpunkt waren diese Fonds und die Falk – Gruppe insgesamt bereits wirtschaftlich angeschlagen. Laut der Anklageschrift reichen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Falk – Gruppe bis in die 90er Jahre zurück.
Aufgrund der prekären wirtschaftlichen Situation der Falk – Gruppe war es die logische Konsequenz, dass der Zinsfonds die ausgereichten Darlehen und damit die Anlegergelder zu einem überwiegenden Teil nicht zurück erstattet bekamen. In der Folge brach das „Kartenhaus“ Falk in sich zusammen.
Deswegen müssen sich die Verantwortlichen nun den Vorwürfen des Betruges und der Untreue aussetzen. Die Anklageschrift umfasst hierzu 205 Seiten. Das Landgericht hat zunächst 18 Sitzungstage angesetzt. An diesen Sitzungstagen soll neben den Angeklagten persönlich auch eine größere Anzahl von Zeugen gehört werden. Die Angeklagten haben erstmalig am 17. Juni die Chance, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Ausgang des lang erwarteten Strafverfahrens kann für geschädigte Anleger positive Auswirkungen haben. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit einzelner Angeklagten kann ebenfalls ein zivilrechtliche Verantwortlichkeit nach sich ziehen. Insbesondere bleibt mit Spannung zu erwarten, inwiefern das Umfeld der Falk – Gruppe durch dieses Verfahren beleuchtet wird. Hierzu gehören neben den finanzierenden Banken und den ständigen Geschäftspartnern auch die Mittelverwendungskontrolleure. Je nach Ausgang und Ergebnis des Strafverfahrens besteht für geschädigte Anleger auch dann die Chance, Ansprüche gegen die Finanzierungsinstitute und weitere kapitalkräftige Dritte geltend zu machen. Die Kanzlei Göddecke wird Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden halten.
Quelle: Eigener Bericht
04. Juni 2008 (Sebastian Schmitz LL.M.)
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