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Falk Fonds: Treuhandgesellschaft Prometa stellt Insolvenzantrag Die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, München, (Prometa), welche bei vielen der mittlerweile insolventen Falk Fonds als Treuhandgesellschaft fungierte, hat beim Amtsgericht München Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Mit Beschluss vom 27.05.2009 wurde zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege, München, bestellt. Jetzt bricht wohl alles zusammen. Nachdem in den vergangenen Jahren verschiedene Fondsgesellschaften Pleite gingen, hat es jetzt wohl die Treuhandgesellschaft erwischt. Zu beachten ist insoweit, dass diese (mögliche) Insolvenz auch die Falk-Gesellschaften betreffen dürfte, die bislang noch nicht in die Insolvenz gegangen waren. Denn die Prometa fungierte bei nahezu allen Falk-Fonds als Treuhandkommanditistin.
Diese steht quasi zwischen der Fondsgesellschaft und den einzelnen Anlegern. Die Falk-Anleger schlossen ausschließlich mit der Prometa, nicht aber mit Fondsgesellschaft Verträge – nämlich Treuhandverträge – ab. Welche Auswirkungen es für die Anleger haben wird, wenn das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, bleibt abzuwarten.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Es war eigentlich nicht anders zu erwarten. Bei der Vielzahl von Insolvenzen innerhalb der Falk-Gruppe verwunderte es schon, dass ausgerechnet die überall beteiligte Treuhandkommanditisten so lange durchhielt. Dies dürfte jetzt vorbei sein, wobei zu betonen ist, dass zunächst nur ein vorläufiges Verfahren angeordnet wurde. Auswirkungen könnte ein Insolvenzverfahren eventuell für die Anleger haben, die derzeit von den Insolvenzverwaltern der Fonds-KGs auf Rückzahlung der Ausschüttungen in Anspruch genommen werden. Die KANZLEI GÖDDECKE hält sie auf dem Laufenden und berät Sie gern. Sie hat schon in der Vergangenheit Falk-Fonds-Anlegern Schutz vor dem Insolvenzverwalter gegeben.
Quelle: Amtsgericht (AG) München, Beschluss vom 27. Mai 2009 – 1542 IN 1677/09
12. Juni 2009 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius)
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