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Deutsche Finanzaufsicht wird gestärkt Die Koalitionsfraktionen haben in einer Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch Befürchtungen der Wirtschaft als unbegründet zurückgewiesen, durch die Änderungen am deutschem Finanzaufsichtssystem werde es zu mehr Bürokratie kommen. Bei der Datenerhebung sei eine möglichst geringe Belastung der Unternehmen sichergestellt, sagte ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040). Die FDP-Fraktion sprach sogar von einem „Meilenstein bei der Regulierung der nationalen Finanzmärkte“. CDU/CSU- und FDP-Fraktion stimmten dem Entwurf zu, während SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen dagegen stimmten. Die Linksfraktion enthielt sich.
Der von den Koalitionsfraktionen mit mehreren Änderungsanträgen veränderte Entwurf sieht unter anderem die Gründung eines Ausschusses für Finanzstabilität vor. Mit dem Gesetzentwurf wird der Deutschen Bundesbank die Aufgabe zugewiesen, auch zur Wahrung der Finanzstabilität beizutragen, indem sie „laufend die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysiert, um Gefahren für die Finanzstabilität zu identifizieren und gegebenenfalls Vorschläge zu Warnungen vor diesen Gefahren beziehungsweise zu Empfehlungen von Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr zu erarbeiten“. Auf dieser Grundlage solle dann der Ausschuss für Finanzstabilität gegebenenfalls Empfehlungen an zuständige nationale Stellen zur Beseitigung von Gefahren für die Finanzstabilität aussprechen. Außerdem werden die Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert, und es wird ein Verbraucherbeirat eingerichtet.
Die SPD-Fraktion warf der Koalition vor, das Gesetz bereits verabschieden zu wollen, ohne dass Klarheit darüber bestehe, welche Veränderungen die EU an der Finanzaufsicht vornehmen wolle. Erst wenn Klarheit über das EU-Aufsichtsregime bestehe, könne man über die deutsche Aufsicht entscheiden. Zudem sei es falsch, dem Verbraucherschutz nur einen niedrigen Stellenwert einzuräumen. Auch die Linksfraktion kritisierte die unzureichende Berücksichtigung des Anleger- und Verbraucherschutzes in dem Entwurf. Weder sei die Anregung des Bundesrates, einen Finanzmarktwächter einzuführen, berücksichtigt worden, noch werde es zur Einrichtung eines „Finanzmarkt-TÜV“ kommen. Wie die anderen Oppositionsfraktionen kritisierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den mangelnden Verbraucher- und Anlegerschutz., der Verbraucherbeirat bei der BaFin werde „zahnlos“ sein.
Die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik an der unzureichenden Beachtung der EU-Pläne zurück. In dem Gesetz würden Dinge geregelt, mit denen die EU nichts zu tun habe, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion. Auch die FDP-Fraktion wollte „nicht warten, bis der Reformprozess auf EU-Ebene abgeschlossen ist“. Es gebe Defizite, die jetzt aufgearbeitet werden müssten. Wichtig sei die Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Finanzaufsicht.
Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 450 vom 17. Oktober 2012
18. Oktober 2012 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) |
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