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Falk Fonds 70: Das Schlimmste verhindert und dennoch am Ende!

Dies ist die Bilanz für die Anleger des Falk Fonds 70. Nach langen Verhandlungen mit den Banken ist es der Fondsgeschäftsführung wohl gelungen, eine Inanspruchnahme der Anleger zur Deckung der Gesellschaftsschulden zu vermeiden. Der Fonds wird mit Zustimmung der Gläubiger liquidiert.

Die gute Nachricht für die Anleger des Falk Fonds 70 ist: Eine Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter wie in den Fonds 68 und 71 bleibt den Anlegern wohl erspart. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen können die Anleger die gezahlten Ausschüttungen behalten. Die schlechte Nachricht ist jedoch: der Falk Fonds 70 wird liquidiert. Damit ist das eingesetzte Kapital endgültig verloren.

 

Entscheidend für diese neue Entwicklung war der Verkauf der Darlehen von der AHBR und der DZ-Bank an ausländische Investoren (Madison bzw. Crédit Suisse). Diese hatten an einer Fortführung des Fonds kein Interesse und wollten von Anfang an ihre Forderungen durch den Verkauf der Immobilien befriedigen.

 

Nach dem vorläufigen Konzept, über das die Anleger am 12. Dezember 2006 im Rahmen einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung entscheiden sollen, werden die Objekte des Falk Fonds 70 an Dritte verkauft. Den neuen Gläubigern steht allerdings alleine der Veräußerungserlös zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung. Gleichzeitig verzichten die Investoren gegenüber den Kommanditisten, Rückforderungsansprüche nach § 172 Abs. 4 HGB geltend zu machen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Mit der vorgelegten Vereinbarung hat die Fondsgeschäftsführung vermutlich das derzeitige Optimum für die Anleger erreicht. Dennoch steht fest: Das eingesetzte Geld ist unrettbar verloren, der wirtschaftliche Schaden für die Anleger immens.

 

Als „Andenken“ bleibt für viele Anleger nur noch der Kredit, mit dem die Beteiligung damals finanziert wurde. Insbesondere wenn eine Finanzierung über eine der Falk nahe stehenden Banken erfolgte, die in der Regel vom Vermittler ins Spiel gebracht wurde, gibt es Ansatzpunkte mit realistischen Erfolgsaussichten, den Schaden zu minimieren – doch nicht nur in diesem Fall. Der Gang zum spezialisierten Rechtsanwalt, um sich beraten zu lassen, kann sich also lohnen.

 

 

Quelle: Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung des Falk Fonds 70

 

28. November 2006 (RF)

 

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