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Falk Fonds 71: Müssen die Anleger die Ausschüttungen zurückzahlen?

Wie der Kanzlei Göddecke aus gut unterrichteter Quelle zugetragen wurde, steht ein Anschreiben des Insolvenzverwalters an die Anleger unmittelbar bevor. Darin werden diese aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen. Entgegen erster Ankündigungen wird es wohl auch keinen „Rabatt für Schnellzahler“ geben. Die Kanzlei Göddecke bereitet daher entsprechende Gegenmaßnahmen vor.

Es war seit langem bekannt, dass der Fonds insolvent ist. Nach einer Zeit der Ungewissheit ist es jetzt also soweit. Der Insolvenzverwalter macht ernst. In Abstimmung mit dem Treuhänder Prometa werden die Anleger mit kurzer Frist zur Kasse gebeten. Damit steht fest, wie es weitergeht: nämlich mit dem Fonds überhaupt nicht mehr. Die Zeit ist vorbei, den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass alles Gut wird.

 

Da diese Entwicklung befürchtet werden musste – auch wenn es in letzter Zeit still um den Fonds geworden ist – hat die Kanzlei Göddecke bereits rechtliche und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Anleger gegen eine Inanspruchnahme verteidigen zu können. Denn es ist vollkommen umstritten, ob diese Forderung zu Recht besteht. Daher ist es aus Sicht der Kanzlei Göddecke falsch, einfach zu kapitulieren und freiwillig zu zahlen. Dies sehen unabhängige Stimmen in der Fachpresse genau so

 

Die Kanzlei Göddecke bereitet deswegen mit der „Aktionsgemeinschaft Falk-Geschädigter“ ein Modell vor, an dem sich die Anleger kostengünstig beteiligen und die Rechtmäßigkeit der Zahlungsaufforderung durch den Insolvenzverwalter gerichtlich überprüfen lassen können.

 

Nähere Einzelheiten dazu teilen wir Ihnen in Kürze mit. Für Fragen in dieser Angelegenheit stehen die Kanzlei Göddecke und die Aktionsgemeinschaft der Falkgeschädigten (Tel: 0800-4321007) gerne zur Verfügung.

 

15. September 2006 (RF)

 

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