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Falk Fonds 73: Das Schlimmste verhindern!

Für den 08. März 2006 ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung des Falk Fonds 73 anberaumt. Dabei geht es um nicht mehr und nicht weniger, als die wirtschaftliche Existenz des Fonds.

Nicht nur der mit der Einladung versandte Geschäftsbericht für das Jahr 2004, sondern auch die Stellungnahme des Beirates sind alarmierend: Das wirtschaftliche Überleben des Fonds hängt am seidenen Faden.

 

Sicher ist bereits jetzt: Ohne einen freiwilligen Sanierungsbeitrag der Anleger wird es zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen. Doch möglicherweise genügen noch nicht einmal diese Anstrengungen der Anleger, den Fonds zu retten. Sollten unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten, wird der Fonds wohl nicht mehr zu retten sein.

 

Trotz der wenig rosigen Aussichten – oder gerade deswegen – ist es zwingend erforderlich, dass alle Anleger aktiv an der weiteren Entwicklung teilnehmen. Keinem ist geholfen, wenn bereits jetzt die Flinte ins Korn geworfen wird.

 

Unser eindringlicher Appell an alle Anleger des Falk Fonds 73 ist daher – und insoweit sind wir mit dem Beirat und der Geschäftsführung des Fonds einer Meinung: Nehmen Sie an der Gesellschafterversammlung persönlich teil. Wenn Sie an einer Teilnahme verhindert sind oder sich der Komplexität der Fragen alleine nicht gewachsen fühlen, sorgen Sie wenigstens dafür, dass Ihre Interessen auf der Gesellschafterversammlung vertreten werden. Dazu müssen Sie allerdings einen Vertreter bevollmächtigen. Unternehmen Sie nichts, fällt Ihre Stimme dem Treuhänder, der PROMETA zu, der möglicherweise nicht frei von Interessenkonflikten ist.

 

Hinsichtlich der Auswahl des Vertreters weisen wir jedoch auf eine Regelung des Gesellschaftsvertrages hin. Danach können Sie sich nur von einem anderen Gesellschafter, einem Angehörigen, einer zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Person oder einem Finanzberater vertreten lassen. Bevollmächtigen Sie dagegen beliebige Dritte, müssen diese noch nicht einmal zur Versammlung zugelassen werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Wir empfehlen Ihnen daher, soweit es Ihnen möglich ist, unbedingt selbst an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und sich dort für Ihre Interessen einzusetzen. Sind Sie verhindert, sollten Sie in jedem Fall eine Person Ihres Vertrauens, beispielsweise Ihren Rechtsanwalt/Steuerberater, mit Ihrer Vertretung und der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen.

 

Fragen im Zusammenhang mit der Gesellschafterversammlung beantwortet die Kanzlei Göddecke gerne. Neben der telefonischen Kontaktaufnahme (Tel: 02241/1733-0) besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, uns Ihre Fragen per Mail (info@kapital-rechtinfo.de) zuzusenden.

 

03. März 2006 (RF)

 

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