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Falk Fonds 73: Sanierungsbemühungen gescheitert!

Die EAM hat den mit Spannung erwarteten Halbjahresbericht zum Falk Fonds 73 vorgelegt. Nun ist es klar: Der Fonds muss liquidiert werden. Die Bemühungen der Fondsgeschäftsführung richten sich jetzt nur noch darauf, eine Rückzahlung der Ausschüttungen zu vermeiden.

Die schlimmsten Befürchtungen haben sich bewahrheitet. Der Falk Fonds 73 ist nicht mehr zu retten. Bisher rang die Fondsgeschäftsführung mit den finanzierenden Banken um eine Sanierung. Jetzt wird es darum gehen, eine Rückzahlung der bislang erhaltenen Ausschüttungen zu verhindern.

 

Einen möglichen Weg sieht die Geschäftsführung in einer stillen Liquidation. In diesem Falle würden die Fondsobjekte verkauft. Die Banken erhalten 100% der Erlöse. Sofern der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um das Darlehen vollständig zu tilgen, bemüht sich die Geschäftsführung um einen Forderungsverzicht seitens der Bank. Gelingt dies nicht, droht ein Insolvenzverfahren. In diesem Fall wird der Insolvenzverwalter aller Voraussicht nach die geleisteten Ausschüttungen (rund 20% der Beteiligung) von den Anlegern zurückfordern.

 

Im Rahmen einer kurzfristig einzuberufenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung sollen die Anleger über die weitere Entwicklung informiert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

Die Gründe für die negative Entwicklung des Fonds wurden bereits auf der letzten Gesellschafterversammlung präsentiert (wir berichteten). Es brannte an allen Ecken und Enden. Diese Brandherde konnten nun nicht mehr gelöscht werden. Die Sanierungsbemühungen scheiterten letztlich. Dazu mag auch die geringe Beteiligung am Sonderopfer beigetragen haben – nur rund 44% der Summe ist zusammen gekommen; diese werden an die Anleger jetzt per 30. September zurückgezahlt.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Mit dem Falk Fonds 73 steht ein weiterer Fonds vor dem Aus. Für die Anleger geht es jetzt letztlich darum, den Schaden zu begrenzen. Sollte es der Fondsgeschäftsführung nicht gelingen, einen Teilverzicht der Banken durchzusetzen droht ein formelles Insolvenzverfahren. In diesem Fall werden die Anleger vom Insolvenzverwalter zur Kasse gebeten. Die Frage ist: zu Recht? Die Kanzlei Göddecke geht nach derzeitigem Informationsstand davon aus, dass sich die Anleger mit guten Erfolgsaussichten zur Wehr setzen können.

 

 

Quelle: Halbjahresbericht der EAM zum Falk Fonds73

 

05. September 2006 (RF)

 

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