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Falk Fonds: Es geht vorerst weiter!

Am gestrigen Tage fanden weitere Gespräche der Falk Asset Management KG mit den Banken statt. Mit einer Ausnahme stellen die Banken jetzt in Aussicht, einen Sanierungsbeitrag zum Fortbestand der einzelnen Fonds zu erbringen.

Mit Spannung wurde der gestrige Tag erwartet. Ging es doch um nicht mehr und nicht weniger als die Zukunft der einzelnen Fondsgesellschaften der Falk Gruppe und damit gleichzeitig um das Schicksal vieler tausender Anleger. Das Ergebnis ist auf den ersten Blick ganz erfreulich.

 

Lediglich eine Bank hat ihre Unterstützung bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes versagt. Daher wird es nach derzeitigen Informationen wohl zumindest bei einem Falk Fonds, auf eine Insolvenz hinauslaufen. Das bedeutet, dass auf die Anleger mit großer Wahrscheinlichkeit eine Nachschusspflicht zukommt. In welcher Höhe Anleger in die Pflicht genommen werden, hängt – vereinfacht gesprochen – davon ab, in welchem Umfang die erfolgten Ausschüttungen aus dem Vermögen der Gesellschaft entnommen und nicht am Markt erwirtschaftet worden sind.

 

Für die Anleger der restlichen Fonds bedeutet die Entscheidung zumindest eine vorübergehende Atempause. Aufgrund der Reaktion der Banken kann nun im Einzelfall geprüft werden, ob und wie die einzelne Fondsgesellschaft saniert werden kann. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung nicht schon die Rettung der übrigen Fondsgesellschaften bedeuten würde. Vielmehr ist zunächst nur einmal etwas Zeit gewonnen, um die wirtschaftliche Situation der einzelnen Fonds zu analysieren. Dennoch kann am Ende die Insolvenz bzw. Liquidation stehen. Weitere Gespräche mit den Banken sollen im Frühsommer dieses Jahres stattfinden.

 

Aufgrund der gestrigen Ereignisse wird es in naher Zukunft zu einer Vielzahl weiterer Gesellschafterversammlungen kommen, wo genau über diese Dinge gesprochen werden muss. Dann erhalten auch die Anleger die Gelegenheit, die Zukunft ihrer Fonds mitzugestalten – sofern der einzelne Fonds noch eine Zukunft hat. Allerdings werden sich die Anleger darauf einstellen müssen, einen Finanzierungsbeitrag zu leisten. Dieser könnte beispielsweise in einem einmaligen Nachschuss oder dem Verzicht auf zukünftige Ausschüttungen liegen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Mit der gestrigen Entscheidung der Banken fällt vielen Anlegern sicher ein großer Stein vom Herzen. In einer Gesamtschau ist dies jedoch nur ein Etappensieg. Das Ende bleibt weiterhin offen. Eventuellen Nachschusspflichten kann man dauerhaft nur entgehen, wenn man sich von der Fondsbeteiligung trennt. Diese Möglichkeit besteht insbesondere für Anleger, die ihre Beteiligung kreditfinanziert haben, oder die ihre Beteiligung erst ab dem Jahre 2002 gezeichnet haben. Allerdings empfiehlt es sich für die Anleger, schon jetzt tätig zu werden, um mögliche Regressansprüche zu sichern.

 

13. April 2005 (RF)

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