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Falk Fonds 70: „Nachhaltige Sanierung nicht vorstellbar“!

Ein Fonds nach dem anderen geht in die Knie. Jetzt hat es also auch den Falk Fonds 70 erwischt. Im Halbjahresbericht eröffnet die Fondsgeschäftsführung den Anlegern diese traurige Mitteilung. Danach hat es bei den zukünftigen Bemühungen absolute Priorität, die Rückzahlung der Ausschüttungen durch die Anleger zu vermeiden; eine nachhaltige Sanierung sei derzeit nicht mehr vorstellbar.

Im Halbjahresbericht skizziert die Fondsgeschäftsführung zunächst kurz die momentane Situation des Falk Fonds. Diese ist alles andere, als rosig:

 

  • Durch sinkende Mieteinnahmen in den Objekten Mannheim, Hamburg und Elmshorn liegen die Mieteinnahmen deutlich unter den prospektierten Mietansätzen.
  • Finanzierende Banken haben teilweise die Darlehen gekündigt und verkauft. Während ein Erwerber sich durchaus eine mittel- bis langfristige Sanierung vorstellen kann, drängt ein anderer Erwerber auf den kurzfristigen Verkauf zweier Immobilien
  • Durch eine Verwertung im Sinne des Erwerbers entsteht die Gefahr einer Überschuldung. In diesem Fall muss die Gesellschaft Insolvenz anmelden.

 

Dann der Schock: Im Falle der Insolvenz droht das „Wiederaufleben der Haftung“. Das bedeutet: Rechtlich hatten die Anleger keinen Anspruch auf Ausschüttungen. Da jedoch trotzdem Ausschüttungen erfolgten, müssen die Anleger diese im schlimmsten Fall vollständig an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Im Falk Fonds 70 würde dies rund 32% der Anlagesumme ausmachen.

 

Die Geschäftsführung richtet ihr Augenmerk jetzt daher darauf, diese Inanspruchnahme der Anleger zu verhindern. Ein möglicher Ausweg wäre eine stille Liquidation. In diesem Falle würden alle Vermögenswerte verwertet, um die Forderungen der Banken zu erfüllen. Gelingt dies, können die Anleger die Ausschüttungen behalten. Ob allerdings ein Überschuss erzielt wird, der an die Anleger verteilt werden kann, ist derzeit offen.

 

Im Rahmen einer kurzfristig einzuberufenden Gesellschafterversammlung sollen die Anleger über die weitere Entwicklung informiert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Mit dem Falk Fonds 70 steht ein weiterer Fonds vor dem Aus. Aller Voraussicht nach, wird es für die Anleger nur noch darum gehen, den Schaden zu begrenzen. Falls der Insolvenzverwalter tatsächlich von den Anlegern die Ausschüttungen zurück fordern sollte, können diese sich dagegen nach der derzeitigen Einschätzung der Kanzlei Göddecke mit guten Erfolgsaussichten zur Wehr setzen. Daneben gibt es oftmals weitere Ansatzpunkte, den Schaden so gering, wie möglich zu halten. Für Fragen steht die Kanzlei Göddecke gerne zur Verfügung.

 

Quelle: Halbjahresbericht der EAM zum Falk Fonds 70

 

06. September 2006 (RF)

 

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