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FG Vermögensberatung und Verwaltungs AG: Geld zurück

Am 18.01.2006 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an, dass die FG Vermögensberatung und Verwaltungs AG (FG) die eingenommenen Gelder an die Anleger zurückzahlen müsse. Nach Ansicht der Behörde hätte das Geld erst gar nicht eingeworben werden dürfen.

Das Unternehmen aus Aschaffenburg wurde unter dem 18. Januar 2006 verpflichtet, den Geschäftsbetrieb sofort zu schließen und der BaFin genaue Auskunft über den Geschäftsumfang und die ergriffenen Abwicklungsmaßnamen zu geben.

 

Die durch die FG herausgegebenen Aktien an ihrer eignen Firma widersprachen nach Presseinformation der BaFin den gesetzlichen Vorschriften und wurden als verkapptes Einlagengeschäft – also ähnlich wie Festgeld oder Sparbücher – gesehen. Eine hierfür erforderliche Genehmigung hatte die FG nicht.

 

Die BaFin kritisierte die auf die Aktien versprochenen jährlichen Zinsen in Höhe von 8 bis 11 %. Wie die Behörde mitteilte, ist die Anordnung sofort zu befolgen; allerdings kann die FG hiergegen Rechtsmittel einlegen.

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Anleger sollten die Anweisung der BaFin nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern ernsthaft überlegen, ihr eingezahltes Geld aktiv zurückfordern. Selbst wenn für die FG der Rechtsweg noch offen steht, erscheint nur die sofortige Rückzahlung an die Anleger der sicherste Weg.

 

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Pressemitteilung vom 26. Januar 2006

 

03. Februar 2006 (HG)

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