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 F & P AG & Co. KG: Insolvenzantrag gestellt

Das endgültige finanzielle AUS für die F & P ist nunmehr festgeschrieben, nachdem der bestellte Abwickler Henningsmeier aus Hamburg Insolvenzantrag stellte.

Nach einer zügig verlaufenden Prüfungsfrist konnte anscheinend Rechtsanwalt Henningsmeier aus Hamburg nur noch den finanziellen Exitus feststellen und in der Folge den Insolvenzantrag auf den Weg bringen. Über die Abwicklungsverfügung wurde bereits auf dieser Internetsite unter :  „F und P AG und Co KG: Aufsichtsbehörde schliesst Geschäftsbetrieb“  berichtet (siehe Bericht vom 20. September 2005).

 

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Was die Kanzlei Göddecke bereits geahnt hatte, ist eingetreten. Der finanzielle GAU zwingt die Anleger, sich entweder nur mit der Insolvenzquote zu begnügen, oder die eigentlich Verantwortlichen in Regress zu nehmen. Da hier nichts über den Verbleib der Gelder bekannt ist, sind die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden wichtig.

 

Quelle: Presseinformation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 06. Oktober 2005

 

10. Oktober 2005 (HG)

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