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Falk Capital: Falk Capital stellt Insolvenzantrag; Sanierungskonzept gescheitert!
Die für die Anleger schmerzhaften Zugeständnisse in der Hoffnung auf eine Sanierung der Falk Gruppe haben sich nicht gelohnt. Wie gestern bekannt wurde, sah sich der persönlich haftende Gesellschafter Helmut W. Falk gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Trotz des großen Entgegenkommens der Anleger der Falk Fondsgesellschaften auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung Anfang März dieses Jahres, konnte das von RölfsPartner erarbeitet Sanierungskonzept für die Falk-Gruppe nicht umgesetzt werden. Wie aus einer Pressemitteilung der Falk Capital KG vom 29. März 2005 hervorgeht, waren nicht alle Banken zu den erforderlichen Finanzierungsbeiträgen bereit.

 

Da zum 31. März 2005 jetzt die Zahlungsunfähigkeit der Falk-Gruppe unmittelbar bevorsteht, sah sich der persönlich haftende Gesellschafter und Firmengründer Helmut W. Falk gezwungen, vor dem Amtsgericht München für die Falk Capital KG, die Falk Developement KG sowie die Falk Financial Marketing KG einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

 

Dagegen konnte die Insolvenz der Falk Asset Management KG zunächst einmal abgewendet werden. Damit bleibt die Bewirtschaftung sämtlicher Immobilien der einzelnen Falk Fonds vorerst gesichert. Allerdings wird sich schon Mitte April klären, wie es mit der Falk Asset Management KG weitergeht. Das entscheidende Gespräch mit den Banken ist auf den 12. April festgesetzt. Geplant ist weiterhin, die Anleger anschließend auf Gesellschafterversammlungen über die aktuelle Situation ihrer Fonds zu informieren.

 

Damit ist das von RölfsPartner vorgeschlagene Sanierungskonzept gescheitert. Die Frage, die sich vor allem für Anleger stellt ist, wie es nun weitergeht. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da einige Fonds möglicherweise auch ohne die Unterstützung der Falk Gruppe überlebensfähig sind. Es steht allerdings zu befürchten, dass selbst in diesen Fällen, die Ausschüttungen der Fonds sinken oder sogar ganz entfallen. Einige Fonds dagegen müssen, jedenfalls nach derzeitigem Kenntnisstand, wohl liquidiert werden. Im schlimmsten Fall können auf die Anleger sogar Nachschusspflichten zukommen.

 

Insgesamt dürfte diese Entwicklung der Geschehnisse für die Anleger erhebliche Einschnitte mit sich bringen. Insbesondere auf die Anleger, die ihre Beteiligung durch hohe Kredite finanziert haben, dürften nun schwere Zeiten zukommen. Es sei denn, sie trennen sich von ihren Fondsanteilen. Denn in vielen Fällen kommt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshof eine Rückabwicklung des wirtschaftlichen Engagements in Betracht. Für Fragen hierzu stehen den Anlegern die Rechtsanwälte der Kanzlei Göddecke gerne zur Verfügung.

 

30. März 2005 (RF)

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