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Falk Capital: Weitere Strafanzeige gegen Vorstände!

Den Verantwortlichen um Firmengründer Helmut W. Falk droht weiteres Ungemach: Wie jetzt bekannt wurde, sind Strafanzeigen gestellt worden; bestätigen sich die Vorwürfe, können die Anleger möglicherweise die Verantwortlichen auch persönlich in Haftung nehmen.

Bereits im Januar dieses Jahres wurde gegen Helmut W. Falk, Thomas Engels und Thomas Suk Strafanzeige erstattet. Damals ging es um Vorwürfe der Umwandlung der Falk Zinsfonds GbR in die Bayrische Fondskonzepte AG. Jetzt sind neue Tatsachen bekannt geworden, die vermuten lassen, dass die Verantwortlichen bereits viel früher über die prekäre Finanzsituation informiert waren.

 

Neben den ehemaligen Vorständen der Falk Capital AG Helmut W. Falk, Thomas Engels und Dr. Thilo Köhler erstreckt sich die Strafanzeige auch auf die Geschäftsführer der ehemaligen Falk Asset Management GmbH, Stefan Demske und Hans Voß, den Geschäftsführer der ehemaligen Falk Financial Marketing GmbH, Peter Stingl, sowie die Prometa Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Paul Dieter Stock, Dr. Hans Gottfried Strohm und Dr. Ekkehart Reinelt.

 

Alle aufgeführten Personen waren in verantwortlichen Positionen in der Falk Gruppe mit der Konzeption, Betreuung und Vermarktung der Falk Fonds befasst. Insbesondere wird ihnen im Zusammenhang mit den Falk Fonds 76 und 80 sowie der Falk Zinsfonds GbR Untreue, Betrug und Kapitalanlagebetrug zum Nachteil der Anleger vorgeworfen. Da einige Indizien den Schluss nahe legen, dass die Verantwortlichen bereits wesentlich früher als im Dezember letzten Jahres über die desaströse finanzielle Situation der Falk Gruppe Bescheid gewusst haben, erstrecken sich die Strafanzeigen zum Teil auch auf die Straftaten des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung

 

Gleichzeitig wurde bekannt, dass einige Anleger, insbesondere des Falk Fonds 80, die auf der außerordentlichen Gesellschaftsversammlung am 02. März gefassten Beschlüsse anfechten wollen.

 

In Bezug auf einen Punkt dürfte sich dagegen eine Anfechtung der Beschlüsse erübrigen. Auf der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 02. März 2005 wurde in den meisten Fonds eine Rangrücktrittsvereinbarung beschlossen. Diese stand jedoch unter dem Vorbehalt des Erfolgs des von RölfsPartner entwickelten Sanierungskonzepts. Mit dem Scheitern dürfte diese Vereinbarung hinfällig geworden sein.

 

Damit bleibt den Anlegern wenigstens ein schwacher Trost: Die Forderungen gegen die Falk Gruppe, vor allem die Mietgarantien, sind nicht verloren vollkommen verloren, sondern können gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

 

31. März 2005 (RF)

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