|
Falk Fonds 76: So erhalten Anleger ihr Geld von der finanzierenden Bank zurückNach einem von der Kanzlei Göddecke erstrittenen Urteil musste die finanzierende Bank das zur Finanzierung des Falk Fonds 76 gewährte Darlehen ausbuchen und dem Anleger alle gezahlten Kreditraten erstatten. Die Anleger erhielten darüber hinaus ihr gesamtes Eigenkapital zurück. Anleger, die sich am Falk Fonds 76 beteiligt haben und die Beteiligungssumme mittels eines Darlehens finanziert haben, können den Darlehensvertrag auch jetzt noch widerrufen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Darlehensvertrag nach dem 01. November 2011 abgeschlossen wurde und die Widerrufsbelehrung falsch ist.
Wird der Widerruf erklärt, so muss der Anleger das Darlehen an die Bank zurückzahlen. Dies kann sich anbieten, wenn eine günstige Anschlussfinanzierung in Aussicht steht; eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt hierbei nämlich nicht an. Kann der Anleger darüber hinaus nachweisen, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und der Beteiligung am Falk Fonds 76 um ein sogenanntes verbundenes Geschäft handelt, sind die Aussichten sogar noch viel besser: In diesem Fall muss die Bank sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückerstatten. Diese werden sogar zugunsten des Darlehensnehmers verzinst. Auch das in den Falk Fonds 76 investierte Eigenkapital erhalten die Anleger zurück. Im Gegenzug müssen sie lediglich die Beteiligung am Falk Fonds 76 auf die Bank übertragen.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Darlehensverträge, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen werden, können auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung falsch ist. Hierzu muss noch nicht einmal eine Haustürsituation nachgewiesen werden. Wurde mit dem Darlehensvertrag eine Beteiligung finanziert, so muss zusätzlich ein sogenanntes Verbundgeschäft vorliegen. Ein solches wird unwiderleglich vermutet, wenn der Vermittler gleichzeitig mit den Zeichnungsunterlagen Darlehensanträge oder Selbstauskunftsformulare der finanzierenden Bank vorlegt. Außerdem muss die Bank sich auch noch zur Finanzierungen bereit erklärt haben. Diese Konstellation ist für einen Anleger ein Sechser im Lotto, wenn er sich von seiner Fondsbeteiligung befreien will.
Quelle: Landgericht Wuppertal (LG Wuppertal), Urteil vom 08. September 2010, 3 O 57/10 (rechtskräftig)
06. September 2013 (Rechtsanwältin Jutta Krause)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“
:: Falk Beteiligungsgesellschaft 76 mbH & Co. KG: Anleger erhalten ihr Geld von der finanzierenden Bank zurück |
|
|||||||||||||||||||||
MENÜ
Direkter Zugriff auf wichtige Seiteninhalte: › Home › News › Projekte › Foren › Beratung › Publika › Presse › Medienecho › Service › Magazin › Über uns › Links › Anfahrt › Kontakt › Impressum › Datenschutz-Infos
KRI-SPEZIAL:
I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus: Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen: Spezialseite zu Film- und Medienfonds filmfonds.rechtinfo.de Spezialseite zu Schiffsfonds schiffsfonds.rechtinfo.de MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG medpro.rechtinfo.de Lehman Brothers lehman.rechtinfo.de ACI Alternative Capital Invest aci.rechtinfo.de DFO/DBVI/Privatbank Reithinger: dbvi.rechtinfo.de MWB Vermögensverwaltungs AG mwb.rechtinfo.de Securenta/Göttinger Gruppe securenta.rechtinfo.de Accessio Wertpapierhandelshaus AG accessio.rechtinfo.de Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de Futura Finanz GmbH & Co. KG futura-finanz.rechtinfo.de MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG msf.rechtinfo.de VIP 3 und 4 Medienfonds vip.rechtinfo.de II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche: Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht: Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter: http://twitter.com/rechtinfo KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed rss.rechtinfo.de Online-Rechtsberatung uvm. www.rechtinfo-rat.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht www.erb-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen www.widerrufsbelehrungen.de Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/ bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten www.steuern-rechtinfo.de Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag) www.arbeit-rechtinfo.de Mehr Sicherheit im Finanzdschungel www.rechtinfo-check.de Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo KAPITALRECHTinfo Im Überblick www.gerecht.de Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de |