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Falk-Gruppe: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Verantwortlichen!

Wie die zuständige Staatsanwältin Maud von Keyserlingk am 07. November 2005 im ARD-Politmagazin REPORT MAINZ erklärte, werte sie das Verhalten der Verantwortlichen der Falk Gruppe als Betrug. Doch dies war nicht die einzige Überraschung. Auch für einige Banken könnte es jetzt unbequem werden.

Nach den Informationen von REPORT MAINZ liegen der Staatsanwaltschaft München I im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Falk Gruppe deutliche Indizien für gewerbsmäßigen Betrug der Geschäftsführung in besonders schwerem Fall vor.

 

Die zuständige Staatsanwältin erklärte exklusiv gegenüber REPORT Mainz „dass die Falk-Firmengruppe Ende 99, Anfang 2000 bereits massive Liquiditätsprobleme hatte.“ Weiterhin erklärte sie: „Die Anleger wurden vielmehr damit geworben, dass es ein finanzkräftiges, finanzstarkes Unternehmen ist, so dass hier der Vorwurf gegenüber den Verantwortlichen der Falk-Firmengruppe erhoben wird, dass sie zum Nachteil der Anleger wahrheitswidrige Angaben gemacht haben. Das ist ein Betrug.“

 

Besonders brisant ist, dass „zum Teil fiktive Personen, ausgedachte Personen aus Telefonbüchern als angebliche Zeichner eingesetzt [wurden], um hier höhere Platzierungsstände vorzutäuschen“.

 

Doch auch für einige Banken könnten jetzt unbequeme Zeiten anbrechen. Nach einer Vereinbarung zwischen drei deutschen Großbanken und dem Wirtschaftsprüfer der Falk-Gruppe musste der Konzern 14tägig über seinen Liquiditätsbedarf berichten. Ausgaben über DM 50.000,00, die nicht im Liquiditätsplan vorgesehen waren, mussten gegenüber einer Bank angemeldet werden. Nach Ansicht des Bank- und Kapitalmarktrechtsexperten Professor Hans-Peter Schwintowski hätten die Banken „etwa seit dem Jahre 2000 mit am Vorstandstisch gesessen“ und wären daher an der Misere, insbesondere an der verfehlten Informationspolitik nicht unschuldig. „Dafür müssten die Banken nun auch haften.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Die neuen Erkenntnisse im Falle Falk sind mit Fug und Recht als Sensation zu bezeichnen. Was diese neue Entwicklung für die Anleger bedeutet, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar beurteilt werden. Allerdings bieten sich in verschiedenen Konstellationen neue Ansatzpunkte, die Rechte der Anleger durchzusetzen. Dazu gehört sicherlich auch, dass jetzt die Rolle der Banken neu begutachtet werden muss. Wie auch Prof. Schwintowski erklärt hat, stehen geschädigten Anlegern unter Umständen hier auch Schadensersatzansprüche zu. Sollte sich dies bestätigen, dürfte eine Klagewelle auf die Banken zu rollen, da die Anleger wohl davon ausgehen können, dass die Banken im Gegensatz zu den Verantwortlichen der Falk Gruppe über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, die Schadensersatzforderungen der Anleger auch zu erfüllen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Redaktion ARD REPORT MAINZ vom 07. November 2005

 

08. November 2005 (RF)

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