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Falk Capital: Auch der Falk Asset Management KG geht die Puste aus!

Als letzte Gesellschaft der ehemaligen Falk Gruppe hat nun auch die Falk Asset Management KG den Gang zum Insolvenzrichter antreten müssen. Damit dürfte das Sanierungskonzept von RölfsPartner endgültig gescheitert sein.

Auf Nachfrage bestätigte gestern die Falk-Geschäftsführung, dass nun auch die Falk Asset Management KG vor dem Amtsgericht München einen Insolvenzantrag stellen musste. Zu dem für den 12. April avisierten Gesprächstermin mit den Banken wird es daher wohl nicht mehr kommen. Gleichzeitig bedeutet diese Entwicklung das Ende des vom Beratungsunternehmen RölfsPartner vorgeschlagenen Komplettsanierungspakets.

 

Was diese Insolvenz für die einzelnen Fondsgesellschaften bedeutet, ist derzeit noch nicht absehbar. Sicher ist nur, dass Falk seinen Einfluss in den Gesellschaften verlieren wird. Stattdessen werden die Fonds zunächst von einem Insolvenzverwalter weitergeführt. Ob dieser sich aber zur Liquidation oder zu einer Sanierung entscheidet, ist noch offen. Die Richtung, die er einschlägt, dürfte auch von der wirtschaftlichen Situation in den einzelnen Fonds abhängen.

 

Eine Fortführung unter der Verantwortung des Insolvenzverwalters ist jedoch nicht zwingend so schlimm, wie es sich nun für manchen Anleger anhören mag. So konnten durch eine professionelle Fondsverwaltung in der Vergangenheit durchaus beachtliche Ergebnisse für die Anleger erreicht werden. Insbesondere für die Anleger der GbR-Fonds bietet sich jetzt über einen sog. Insolvenzplan möglicherweise ein Weg, einer unüberschaubaren Haftung zu entgehen (wir berichteten).

 

Eine weitere „attraktive“ Möglichkeit, das Kapitel „Falk“ zu beenden, haben die Anleger, deren Beteiligung kreditfinanziert ist. Haben sie die Beteiligung in einer sog. Haustürsituation geschlossen, so können sie unter bestimmten Umständen den Kreditvertrag widerrufen. In diesem Fall sind sie von der Darlehensverbindlichkeit befreit und müssen im Gegenzug der Bank nur die ohnehin meist wertlose Fondsbeteiligung abtreten. Um zu prüfen, ob dieser Weg für den einzelnen Anleger erfolgversprechend ist, hat die Kanzlei Göddecke einen kostenlosen Schnelltest zur Rechtslage unter www.schrottimmobilie-a.de bereitgestellt.

 

 

05. April 2005 (RF)

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