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Finanzausschuss des Bundestages beschäftigt sich mit „Schattenbanken“Die internationalen Finanzmärkte bergen weiterhin viele Risiken in sich. Daher unterstützten mehrere Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ( 17/6313 ), in dem gefordert wird, ”auf nationaler Ebene den Finanzmarkt krisenfest zu machen und auf europäischer wie globaler Ebene einen entscheidenden Beitrag für dauerhaft stabile Finanzmärkte zu leisten“.Verhindern wollen die Fraktionen, ”dass die Finanzmarktakteure Geschäftstätigkeiten in weniger oder gar nicht regulierte Bereiche auslagern“. Mehr Aufmerksamkeit müsse dem Schattenbankensektor gewidmet werden.
Dazu zählen Unions- und FDP-Fraktion die Aktivitäten von Zweckgesellschaften, Geldmarktfonds und Hedgefonds. Es müsse vermieden werden, das ein großer Teil der Geschäfte außerhalb des Bankensektors stattfinde ”und in diesen Bereichen Risiken entstehen, denen gerade mit den umgesetzten Regulierungsmaßnahmen im Bankensektor entgegengewirkt wurde“.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützte die Forderungen der Koalitionsfraktionen. Bei den Untersuchungen zum Schattenbankenkomplex stehe man jedoch erst am Anfang und habe daher noch keine eigenen Vorschläge. Auch der Bundesverband deutscher Banken verwies auf die Ausweichmöglichkeiten. Er appellierte zugleich an die Politik, die kumulativen Effekte der erfolgten und geplanten Regulierungsmaßnahmen im Auge zu behalten. Andernfalls könnten die Banken als maßgebliche Finanzierer der deutschen Wirtschaft überfordert werden.
Die Deutsche Bundesbank sprach sich in ihrer Stellungnahme für eine ”Erfassung und engmaschige Überwachung“ des Schattenbankensystems aus. Eine angemessene Regulierung dieses Bereichs sei notwendig, ”um systemische Risiken frühzeitig identifizieren zu können und ihnen effektiv zu begegnen“. Die Bundesbank wies aber auch darauf hin, dass der Begriff Schattenbankensystem im Sprachgebrauch tendenziell negativ besetzt sei. Es seien jedoch viele Aktivitäten, die diesem Bereich zuzurechnen seien, auch volkswirtschaftlich nützlich.
Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/795), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Mindestkriterien für nachhaltige Finanzprodukte zu definieren und die Finanzmärkte ökologisch, ethisch und sozial neu auszurichten. Zu den Kriterien könnten zum Beispiel die Einhaltung des Verbots ausbeuterischer Kinderarbeit oder der Ausschluss bestimmter Investitionsziele wie Atomkraft oder Rüstung gehören. Unter anderem sollen Kunden in Finanz-Beratungsgesprächen auf die ”ethische Dimension“ der Kapitalanlage hingewiesen werden.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bezeichnete die Nachhaltigkeit als wichtiges Thema für die Unternehmen. So gebe es Investmentfonds, die in Unternehmen mit einem hohen Engagement in Nachhaltigkeit investieren würden. ”Auch aus diesem Grund ist ein deutlicher Trend in diese Richtung in deutschen Unternehmen erkennbar.“
Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sieht seine Institute der Nachhaltigkeit verpflichtet. Man unterstütze das in beiden Anträgen formulierte Ziel, ”eine nachhaltige Ausrichtung der Finanzmärkte durch einen leistungsfähigen und international konsistenten Regulierungsrahmen krisenfest zu machen“.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bezeichnete eine ökologische, ethische und soziale Neuauszurichtung der Finanzmärkte als erstrebenswert, verlangte aber, dass auf die Sicherheit der Anlagen der Arbeitnehmer geachtet werde. Es könne nicht sein, dass das Geld in ökologisch, ethisch und sozial ausgerichtete Investments fließe und dann der Totalverlust der für die Altersvorsorge der Arbeitnehmer vorgesehenen Mittel eintrete. Professor Bernhard Edmunds vom Nell-Breuning-Institut erwartet aber nicht, dass die ”ganz großen Summen“ in ökologische, ethische und soziale Investments fließen würden.
Quelle: heute im bundestag (hib) vom 04. Juli 2011, Nr. 279
05. Juli 2011 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) |
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