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Frankoniawert AG: Kein Altersparvertrag für Jedermann

Mit langfristigen Sparverträgen für die Rente vorsorgen, das ist die Devise vieler Sparer. Jetzt hat das Oberlandesgericht München (OLG München) mit eindeutigen Worten vor Altersvorsorgeverträgen des grauen Kapitalanlagemarktes gewarnt.

Wer eine sichere Sache für die Rente will und auf das falsche Pferd gesetzt hat, hat gute Karten. Denn das bayrische Oberlandesgericht erklärt in seinem Urteil unverblümt, dass „eine Kapitalanlage, die zum grauen Kapitalmarkt gehört, .. zur Überzeugung des Berufungsgerichts aber grundsätzlich nicht als Mittel zur Altersvorsorge geeignet.“ Beteiligt sich der Anleger mit dem Ziel der Altersabsicherung an einer atypisch stillen Beteiligung und ist nicht genügend über die Risiken aufgeklärt, so verletzt der Anlageberater seine Beratungspflicht.

 

Gleichzeitig zurrt das Gericht die Pflicht des Anlageberaters fest: Er hat nicht nur allgemein aufzuklären, sondern anlegerbezogen. Im Ergebnis heißt das, dass der Berater die Anlageziele seines Kunden und dessen Wünsche abzufragen hat und nur das dazu geeignete Anlageprodukt anbieten darf.

 

Wörtlich dazu: „Ein professioneller Anlageberater oder –vermittler muss wissen, dass er von sich aus einem Kunden nur solche Kapitalanlagen anbieten darf, die von seinen Anlagezielen und seinem Kenntnisstand her zu diesem passen. Dies bedeutet, dass einem in Kapitalanlagesachen unbedarften Kunden, der eine sichere Anlage zur weiteren Altersvorsorge sucht, keine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter angeboten werden darf.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Dieses Urteil ist Balsam für die Geldbörse vieler Anleger. Es fragt sich allerdings, ob wirklich alle Finanzberater genügend Balsam in ihrem Portemonnaie haben, wenn sie zahlen sollen. Anleger sollten deshalb auch immer bemüht sein, die hinter dem Vertrieb stehenden Personen und Firmen mit zu verklagen.

 

Dieses Urteil hat erhebliche Konsequenzen für die Vermittler von Anlagemodellen.  Nicht nur bei dem fränkischen Finanzkonzern, sondern auch für die ehemaligen Vertriebsmitarbeiter der Göttinger Gruppe – die vor wenigen Tagen den Weg zum Insolvenzgericht angetreten hat – dürfte sich ein böses Erwachen ergeben.

 

 

Quelle: Oberlandesgericht München (OLG München), Urteil vom 30. Mai 2007, Az 19 U 5914/05

 

18. Juni 2007 (HG)

 



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