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Fuggerstadt-Center: Nord LB gibt nach

Die Kanzlei Göddecke konnte für einen Mandanten, der sein Geld ins Fuggerstadt-Center gesteckt hatte, erneut einen vollständigen Darlehensverzicht erreichen. Die finanzierende NORD LB erstattet sogar einen Teil der Zins- und Tilgungsleistungen zurück. Im Gegenzug mussten lediglich Schadenersatzansprüche abgetreten werden. Der Schuldenerlass beträgt rd. € 30.000,00 reine Tilgungssumme.

Wie bereits an anderer Stelle berichtet, hatte die Kanzlei Göddecke gegenüber einer finanzierenden Bank schon zuvor erfolgreich argumentiert und einen vollständigen Darlehensverzicht erreichen können. Dieses für die Mandanten ohne jeden Zweifel erfreuliche Ergebnis konnte jetzt auch gegenüber der NORD LB erzielt werden. Auch diesmal behält der Mandant die Beteiligung und kann diese ggfls. noch anderweitig verwerten.

 

Das Ergebnis zeigt, dass die Argumentation der Kanzlei Göddecke durchgreift. Gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückabwicklung fremdfinanzierter Immobilienfondsbeteiligungen berief sich die Kanzlei Göddecke zunächst auf eine Haustürsituation und widerrief das Darlehen. Zusätzlich wurde die Bank – dies ist möglich – auch noch mit Schadenersatzansprüchen, die eigentlich gegen die Fondsverantwortlichen bestehen, konfrontiert. Aufgrund einer guten Beweislage sah sich die NORD LB nach erstem Ablehnen letztlich doch zum Einlenken veranlasst und erstattet sogar einen Teil der Zins- und Tilgungsleistungen zurück.

 

Das erneute Nachgeben einer Bank, welche die Beteiligung am Fuggerstadt-Center finanziert hat, zeigt, dass die Chancen für eine positive Beendigung des Darlehensverhältnisses sehr gut stehen. Dies könnte nunmehr vor allem für Beteiligungen gelten, die über die NORD LB finanziert wurden. Diese hatte nach diesseitigem Kenntnisstand nämlich eine Reihe der Fuggerstadt-Beteiligungen Beteiligungen finanziert. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen dürfte jedoch in jedem Falle der Gang zu einem Rechtsanwalt sein. Denn in der Regel lassen sich Banken erst dann überzeugen, wenn die Kunden anwaltlich vertreten werden.

 

Die Kanzlei Göddecke steht für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung.

 

 

25. April 2005 (MC)

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