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Falk-Capital: Leistungsbilanz 2003 unrichtig!
Nach neuen Erkenntnissen gibt es beim Falk Fonds 42 Ungereimtheiten mit der Leistungsbilanz des Jahres 2003. Obwohl der Fonds darin als aufgelöst bezeichnet wird, nimmt eine Bank seit Anfang dieses Jahres private Anleger für ausstehende Darlehen des Fonds persönlich in Anspruch.

Der Falk-Fonds 42 – Berlin-Schönefeld, Nollendorfstraße – GbR wird in der Leistungsbilanz des Jahres 2003 mit den Angaben „Auflösungsbeschluss: Juli 1999, Auflösungsjahr: 2001“ geführt. Nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen bedeutet diese Formulierung in einer Leistungsbilanz üblicherweise, dass die Bewirtschaftungsphase beendet, die Liquidation abgeschlossen und das verbleibende Netto-Vermögen aufgeteilt ist. Merkwürdig ist deshalb, warum überhaupt noch Ende 2004 der GbR Kredite gekündigt und Anleger mit für die Gesellschaftsschulden persönlich in Anspruch genommen werden können. Denn üblicherweise setzt die Auflösung eines Fonds gerade diese Abwicklungsgeschäfte voraus.

 

Dabei sei an dieser Stelle noch einmal eines deutlich gemacht. Der Anleger, der sich an einer GbR beteiligt, geht eine unternehmerische Beteiligung ein. Nur aus diesem Grund kann er die Verluste steuerlich geltend machen. Aus dieser Stellung, die steuerrechtlich als „Mitunternehmerschaft“ bezeichnet wird, resultieren selbstverständlich auch gewisse Pflichten. So muss der Anleger – auch wenn ihm das selten bewusst ist – das unternehmerische Risiko tragen. Im Fall einer GbR Beteiligung umfasst dieses z.B. auch, dass er grundsätzlich als Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft auch mit seinem privaten Vermögen haftet.

 

Das Vorgehen der Banken dürfte daher rechtlich nicht zu beanstanden sein. Allerdings wird sich Falk-Capital die Frage gefallen lassen müssen, wieso Fonds als abgewickelt und aufgelöst bezeichnet werden, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht.

 

Dieses Vorgehen offenbart eine weitere, fragwürdige Geschäftspraktik der Falk-Gruppe. Bei der außerordentlichen Gesellschafterversammlung Anfang März dieses Jahres waren nur die Gesellschafter der Kommanditgesellschaften eingeladen. Anders als bei einer GbR haften bei einer KG die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich. Die Bank kann sich also in diesem Fall nicht unmittelbar an die Anleger persönlich halten.

 

Merkwürdigerweise sind nach derzeitigem Erkenntnisstand die noch laufenden GbR-Fonds der Falk-Gruppe aus dem von RölfsPartner erarbeiteten Sanierungskonzept ausgeklammert – ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.

 

Datum 14. März 2005 (RF)

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