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Göddecke Rechtsanwälte: Workshop mit Fachberatern „Strategien für Anleger bei notleidenden Immobilienfonds“ Im Workshop der KANZLEI GÖDDECKE am 18. September 2007 wurde von Anwälten über „Exit-Strategien“ referiert und mit dem Fachpublikum facettenreich diskutiert. Einig war man sich in einem: Es kommt – wenn der Fonds flopt - immer darauf an, investiertes Kapital zu sichern, weiteren Schaden abzuwehren und Gelder wieder zurück zu holen. Die Möglichkeiten, die Fachleute dafür bieten, sind sehr weitgehend. In den insgesamt drei Vorträgen der Anwälte Corzelius, Dr. Fritzen und Göddecke ging es um das Wohl des Anlegers in Immobilienfonds, die statt satter Gewinne zu erzielen, enttäuschend verliefen. Dass in vielen Fällen die Karten für Anleger gut gemischt sind, um ihr investiertes Geld zurück zu erhalten, wurde in den Beiträgen deutlich dargestellt.
Anhand verschiedener Urteile wurde vor Augen geführt, dass Fehler in Prospekten oder der Konzeption zu Schadensersatzansprüchen gegen Initiatoren führen, und auch Berater und Vermittler haben anleger- und anlagegerecht zu beraten, wollen sie sich nicht eigenen Haftungsansprüchen aussetzen. Welche Umstände dabei zu berücksichtigen sind, wurde sehr lebhaft diskutiert – natürlich auch die Fragen, wen denn die Folgen von Fehlberatungen treffen: den Berater selbst, die finanzierende Bank, den Fonds oder gar weitere Beteiligte. Entscheidend bei der Beurteilung ist natürlich auch die Antwort auf die Frage, welcher Haftungspartner finanziell am potentesten ist.
Eine Chance bietet auch der Austritt nach den Vorschriften über die Haustürsituation. In sehr vielen Fällen gibt es dann sofort Geld zurück oder man kann sich gegen Nachschussforderungen zur Wehr setzen. Finanziert eine Bank die Beteiligung, so besteht die Aussicht hier das Geld zu erhalten; außerdem wird der restliche Kredit ausgebucht. Hierzu präsentierte die KANZLEI GÖDDECKE das von ihr erfochtene und gerade rechtskräftig gewordene Urteil gegen eine Sparkasse in Rheinland-Pfalz.
Dort, wo Treuhänder umfassend tätig geworden sind, bestehen ebenfalls gute Wege zu seinem Geld zu kommen. Je weitgehender der Treuhänder bevollmächtigt war, desto eher liegen Gesetzesverstöße vor, die für Anleger bares Geld bedeuten.
Wer sich einfach informieren will, ob eine bankfinanzierte Beteiligung an einem Immobilienfonds „annulliert“ werden kann, wird unter dem Online-Test www.schrottimmobilile-a.de eine Antwort finden.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Workshop ist bei allen Teilnehmern gut angekommen. Konzepte, die auf alle Situationen gestrandeter Kapitalanlagen passen, gibt es nicht; individuelle Lösungen sind angesagt. Manchmal gibt es auch schon außergerichtlich Erfolge, die sich in „Mark und Pfennig“ ausdrücken und dem Anleger finanzielle Entlastung bringen. Gute Informationen lassen sich auch in dem Mandantenmagazin der KANZLEI GÖDDECKE finden (www.magazin0702.kapital-rechtinfo.de).
Quelle: eigener Bericht
19. September 2007 (HG)
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Online-Test: schrottimmobilie-a.de
Falk 72: Landgericht Bonn verurteilt Sparkasse Mittelmosel zur Rückabwicklung
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