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Unabhängige Wirtschaftskanzlei Wolfgang Gelbke: BaFin fordert zur Aufgabe des Einlagengeschäftes auf

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. Mai 2006 Herrn Wolfgang Gelbke, Igling, die Abwicklung des von ihm ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben. Darüber hinaus hat die BaFin Herrn Gelbke verpflichtet, ihr über den genauen Umfang der Geschäfte sowie die ergriffenen Abwicklungsmaßnahmen zu berichten.

Unter der Bezeichnung "Unabhängige Wirtschaftskanzlei Wolfgang Gelbke" bewarb Herr Gelbke Festgeldanlagen. Auf der Grundlage von "Kapitalanlageverträgen" nahm er auf verschiedenen Konten Anlegergelder an mit dem Versprechen, die Gelder unbedingt zurückzuzahlen. Damit betreibt Herr Gelbke das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

 

Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herr Gelbke, die von seinen Kunden angenommen Gelder unverzüglich und vollständig an sie zurückzuzahlen.

 

Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, weil Herr Gelbke eine Beendigung des Einlagengeschäfts durch unverzügliche Rückzahlung der Anlegergelder an die Kapitalgeber bisher nicht herbeigeführt hat. Herr Gelbke behauptet gegenüber der BaFin, hierzu aufgrund seiner Vermögenssituation nicht in der Lage zu sein.

 

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

 

Quelle: Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 23. Mai 2006

 

28. Mai 2006 (HG)

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