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German Pellets Genussscheine: Neues zum Schicksal der Genussscheine
Gemeinsamer Vertreter nur für Genussscheine
Die Unterscheidung von Genussscheinen und Genussrechten ist wichtig: Um ein Insolvenzverfahren effektiv zu handhaben, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Anleger aus Schuldverschreibungen die Option haben, einen gemeinsamen Vertreter für ihre Zwecke zu wählen (§ 19 Schuldverschreibungsgesetz). Davon haben die Anleger der Genussscheine Gebrauch gemacht und Rechtsanwalt Hartmut Göddecke bei der Gläubigerversammlung am 08. Juli 2016 gewählt. Damit ist er im Verhältnis der Anleger zur Insolvenzverwaltung vom Insolvenzgericht Schwerin bestellt worden.
Es hat Vorteile, wenn ein gemeinsamer Vertreter für Schuldverschreibungen eingesetzt wird:
Aus rechtlichen Gründen kann der gemeinsame Vertreter nur für Genussscheininhaber tätig werden und nicht für Anleger, die ihr Geld in Genussrechte der German Pellets investierten. Die Folge davon: Nur für die Genussscheininhaber hat Göddecke die Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Inhaber von Genussrechten sind in dem Falle auf sich gestellt und müssen ihre Rechtsposition selbst wahrnehmen.
Unterscheidung zwischen Genussscheinen und Genussrechten ist einfach
Wer prüfen will, ob er Genussscheine der German Pellets gekauft hat, kann das ganz einfach prüfen:
German Pellets GmbH oder German Pellets Genussrechte GmbH – das ist die Frage Aus der Komplexität der German-Pellets Gruppe folgt für Anleger eine weitere Verwirrung: Denn nicht nur die German Pellets, sondern auch die German Pellets Genussrechte GmbH hat Genussrechte an Anleger ausgegeben. Den Ertrag aus den Genussrechten hat die German Pellets Genussrechte GmbH, die inzwischen ebenfalls insolvent ist, der German Pellets GmbH zukommen lassen.
Somit müssen Anleger, die sich an der German Pellets Genussrechte GmbH beteiligt haben, ihre Ansprüche eigenständig organisieren. Insolvenzverwalter für die German Pellets Genussrechte GmbH ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz (http://inso.whitecase.com/shundritz-insolvency/#.WSKmvYVOLcs). Nur für Genusscheininhaber der German Pellets GmbH hat Göddecke die Vertretungsaufgabe übertragen bekommen.
Genussscheine sind schwer verdaulich
Bereits in dem Artikel über die Gläubigerversammlung vom 05. Oktober 2016 kristallisierte sich heraus, dass Genussscheine – und gleiches gilt sinngemäß für die in diesem Punkt rechtlich gleichgelagerten Genussrechte – mit einem so genannten Nachrang behaftet sind (German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist!German Pellets GmbH: Gläubigerversammlung am 05. Oktober 2016 in Schwerin - was für Genussscheininhaber wichtig ist!). Dieser Rechtsnachteil und wie damit umzugehen ist, konnte aktuell noch nicht mit der Insolvenzverwaltung endgültig geklärt werden.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Allgemeine Informationen zum Insolvenzverfahren der German-Pellets Gruppe finden Sie unter https://german-pellets.insolvenz-solution.de/starthttps://german-pellets.insolvenz-solution.de/start.
So können Sie sehen, ob Rechtsanwalt Hartmut Göddecke für Ihre Rechte als gemeinsamer Vertreter vom Insolvenzgericht eingesetzt worden ist.
Prüfen Sie:
Nur wenn Sie beide Fragen mit JA beantworten können, hat RA Göddecke Ansprüche für Sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht. Bei Genussrechten der German Pellets GmbH und German Pellets Genussrechte GmbH müssen Sie sich um Ihre Rechtsposition selbst kümmern. Quelle: eigener Bericht
23. MAI 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20 :: German Pellets GmbH: Brennstoffhändler in Nöten |
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