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Ankäufe von Lebensversicherungen und Bausparverträgen weiter unter kritischer Beobachtung: BaFin untersagt Global Finance Invest AG das Einlagengeschäft und ordnet Rückabwicklung an Das Geschäft mit dem Ankauf von Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen ist für Anleger nicht immer segensreich. Nun hat es einen weiteren Anbieter erwischt. Die Folgen für Anleger können dramatisch sein. Die Global Financial Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main (nachfolgend GFI AG) bot den Interessenten an, die Rückkaufswerte oder Guthaben aus kapital- oder fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Depots bzw. Fondsparplänen aufzukaufen. Dem Verkäufer wurde das Doppelte des Rückkaufswertes entweder linear verteilt auf 10 Jahre oder mit einer Anfangszahlung und einer geringeren monatlichen Zahlung ebenfalls verteilt auf 10 Jahre in Aussicht gestellt. Ohne monatliche Auszahlungen war eine Verdopplung des Rückkaufswertes sogar schon in 6 Jahren möglich.
Die GFI AG und die European Financial Invest AG (nachfolgend EFI AG) waren im Bereich des Immobilienhandels tätig und wollten offensichtlich durch die Tätigkeit in diesem Bereich die versprochenen Renditen erwirtschaften.
Damit ist jetzt zumindest für die GFI AG vorläufig Schluss. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte mit Bescheiden vom 22.08.2012 fest, dass die GFI AG ein sog. unerlaubtes Einlagengeschäft betrieb. Für die Annahme von Geldern und die Rückzahlung gem. dem Geschäftsmodell der GFI AG benötigt man in Deutschland eine Erlaubnis. Über genau diese Erlaubnis verfügte die GFI AG jedoch nicht. Die BaFin hat demnach der GFI AG das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt und gleichzeitig die Rückabwicklung angeordnet. Die GFI AG muss demnach die eingesammelten Gelder an die Verkäufer zurückzahlen.
Die Bescheide sind sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Die Vollziehung der Anordnung, die Geschäfte rückabzuwickeln ist bis zur Bestandskraft der Entscheidung ausgesetzt.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Der Markt der Ankäufer von Lebensversicherungen und vergleichbaren Vermögenswerten (Bausparverträge etc.) steht seit einiger Zeit auf dem Prüfstand der BaFin. Das ist aus Anlegersicht zu begrüßen. Verbraucherschützer warnen schon seit längerem vor den Geschäftsmodellen einiger Anbieter.
Die BaFin hat für eine Reihe ähnlichen Geschäftsmodellen anderer Anbieter ähnliche Bescheide erlassen. So wurde z.B. der 4Future-Capital GmbH mit Bescheid vom 26.01.2010 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Die 4Future-Capital GmbH hatte den Anlegern eine Verdopplung des Betrages innerhalb von 10 Jahren in Aussicht gestellt.
Der Pecunia-Finance-Concept AG wurde mit Bescheid vom 06.08.2010 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäftes untersagt. Zwischenzeitlich ist die Pecunia-Finance-Concept AG, die vorher S&K Sachwert Vertriebs AG hieß, insolvent. Nach Aussage des Insolvenzverwalters gibt es für die Anleger keine nennenswerte Quote.
Der HLO Consulting Group GmbH untersagte die BaFin mit Bescheid vom 10.07.2012 das unerlaubte Betreiben eines Bankgeschäftes und ordnete die Rückabwicklung an.
Andere Anbieter befinden sich in Zahlungsschwierigkeiten. Es zeigt sich also, dass bei diesen „Anlageformen“ durchaus Vorsicht angebracht ist und sie mit Risiken verbunden sind. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden, wenn der Anleger dieses Risiken kennt, weil man sie ihm vor Vertragsschluss mitgeteilt hat.
Anlegern, die das Risiko ihres Verkaufes nicht einschätzen können, hilft die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE bei einer ersten Einschätzung. Darüber hinaus zeigt die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE Lösungsmöglichkeiten für alle diejenigen Anleger, die zu den speziellen Risiken des jeweiligen Kaufvertrages nicht oder nicht ausreichend beraten wurden.
Quelle: Verbrauchermitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 05.10.2012 (BaFin), eigene Recherche
08. Oktober 2012 (Rechtsanwalt Marc Gericke)
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