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Göddecke Rechtsanwälte: Im Beirat des Perfomanceprojekts Trusted Wealth Manager – Vermögensverwalter
„Erfahrung ist der beste Koch“ sagt man gemeinhin. Was sich lange im täglichen Betrieb bewährt hat, trägt seinen guten Namen zu recht. Die Erkenntnisse aus der Praxis im Umgang mit Vermögensverwaltern stellen die seit über 20 Jahren für Investoren tätigen Siegburger Anwälte GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE Anlegern und der interessierten Öffentlichkeit auch im Beirat von Private Banking Prüfinstanz (PBPI) zur Verfügung. Alle Arten von Anlegern können davon profitieren – Vermögensverwalterkunden besonders. Die seit über 20 Jahren am Bank- und Kapitalmarkt tätige Anwaltskanzlei bringt nicht nur ihre Erfahrungen aus Massenschadensfällen ein, wenn es um die Beurteilung geht, wem Geldgeber ihr Vermögen anvertrauen können. Auch bei der Auswahl und einer möglichen Auseinandersetzung mit Vermögensverwaltern aller Richtungen können Vermögensverwalterkunden auf die jahrelange Expertise der Juristen erfolgreich setzen. Dass dabei die nationalen Grenzen heutzutage für die Vertretung von Anlegern bei misslungenen Geldgeschäften keine Rolle mehr spielen, beweist das Netzwerk von Juristen, Wirtschaftsexperten und Detektiven sowie die transnationale Erfahrung der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE auf den drei Kontinenten Europa, Amerika und Asien.
Dabei fokussiert sich die Kanzlei nicht nur auf die rechtliche Seite von wirtschaftlichen Fehlern, sondern richtet den Blick in erster Linie auf eine ökonomische und schnelle Lösung. In dieses Blickfeld sind auch die regelmäßig vorhandenen Haftpflichtversicherer einzubeziehen.
Von Vorteil ist es, dass Anwalt Göddecke seine Erfahrung als Mediator mit ins Feld führen kann, wenn es um Vergleichs- und Vertragsgespräche geht. So konzentriert sich die Verhandlung auf das Wesentliche: eine passende Lösung – meist diskret – zu erzielen. An der Verschwiegenheit sind meistens sowohl der Vermögensverwalter als auch dessen Kunde regelmäßig interessiert.
In welchen konkreten Bereichen des Wealth Management setzen die Klagen an? Sehr oft ist es die mangelnde Dokumentation, in denen Vorschriften für das Reporting nicht eingehalten werden. Fehler in der Beratung haben wir immer mal wieder im Bereich Futures oder bei geschlossenen Fonds. Gerade hier erhalten die Berater schließlich Provision. Außerdem stellt sich bei unseren Überprüfungen heraus, dass die Auswahl bei den eingekauften Titeln falsch, die Überwachung von Vermögensanlagen mangelhaft ist und die Verlustbegrenzung nicht professionell organisiert ist. (Auszug auf dem Internetauftritt www. pruefinstanz.de im Interview mit Hartmut Göddecke) Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Investorenschutz hat viele Facetten – auch wenn es darum geht, mit Vermögensverwaltern auf Augenhöhe bei Vertragsschluss oder im Falle von Meinungsverschiedenheiten fachlich versiert zu verhandeln. So sollte auf in der Praxis vielfach bewährtes know how zurückgegriffen werden, um die Erfolgsaussichten von Anfang an voll ausschöpfen zu können.
GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE sind durch ihre Qualifikation, die sich durch ihre Beiratstätigkeit ausweist, fachlich anerkannte Gesprächspartner in der Branche der Vermögensmehrer. Über diese Anerkennung unserer Leistungsbilanz und die Aufnahme in den achtköpfigen Beirat mit anderen renommierten Anwälte durch den Fachverlag Fuchsbriefe und Dr. Richter IQF freuen wir uns sehr.
Quelle: eigener Bericht
20. März 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20
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