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Göddecke Rechtsanwälte: Experteninterview zum Widerruf bei Darlehensverträgen

Die aktuelle Niedrigzinsphase zwingt nicht nur Sparer, sondern auch Kreditkunden zum Umdenken. Um aus hochverzinslichen Krediten auszusteigen, bietet sich der Widerruf von Kreditverträgen an. Wie das funktioniert und warum das richtig ist, erklärt Rechtsanwalt Mathias Corzelius in einem akutellen   Experteninterview mit der Wirtschaftswoche (WiWo). Geht es nach dem Willen der Bankenlandschaft und dem Gesetzgeber, soll damit ab Sommer 2016 Schluss sein. Wer seine Chancen auf Zinsersparnis noch nutzen möchte, sollte das kostenfreie Beratungsangebot der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Anspruch nehmen.

       

Beinahe so tief wie noch nie sind die Zinsen für Immobilienkredite in den Keller gerutscht. Kreditnehmer können davon profitieren, wenn sie umschulden. Oft fordern Banken für eine Umwandlung in den zinsgünstigeren Kredit eine Gebühr: Vorfälligkeitsentschädigung. In vielen Fällen werden diese Kosten vollkommen zu Unrecht erhoben; sie können deshalb zurück gefordert werden.

 

Wer sich beim Umschulden erkundigt, kann in den meisten Fällen einen deutlichen Betrag sparen. Meistens geht es nicht nur um einen vierstelligen Betrag, sondern oftmals werden deutliche fünfstellige Geldbeträge von dem Kreditinstitut gefordert. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung falsch, dann entfällt diese Gebühr. Für viele Haushalte, die von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in den vergangenen Jahren beraten wurden, liessen sich so jeden Monat mehrere hundert Euro netto sparen.

 

Banken wollen Rechte ihrer Kunden nachträglich beschneiden

 

Die Banken wollen die falschen Widerrufsbelehrungen einfach durch eine Gesetzesänderung ungeschehen machen. Sollte das gelingen – und es sieht alles danach aus – heißt das für Kunden mit hochverzinslichen Kreditverträgen ab Mitte Juni 2016: sie sind in der Zinsfalle gefangen.

 

Kunden müssen ihre Chancen schnell klären lassen

 

Wer wissen will, wie sie der Zinsbindung entfliehen und ob sich der Ausstieg lohnt, als auch welche rechtlichen Hürden man wie überspringen kann, sollte sich rasch beraten lassen, bevor das Gesetz geändert wird. Rechtsanwalt Corzelius, der exklusiv als Interviewpartner der Wirtschaftswoche zur Verfügung stand, hat seit über 10 Jahren für Bankkunden auf deren Seite gepunktet:

 

  • Umschulden in niedrige verzinsliche Darlehen bei der bisherigen Hausbank
  • Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen durch die Banken an deren Kunden

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Das Zeitfenster von nur noch wenigen Monaten sollte man unbedingt nutzen, um sich kostenfrei bei  der Siegburger Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zu informieren, ob er die aktuelle Gesetzeslage nutzen kann um Geld zu sparen.

 

Quelle: Wirtschaftswoche, eigener Bericht

 

24. Februar 2016 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, 0 22 41 / 17 33  - 20)

 

 

Alle Informationen zum Widerruf von Krediten: www.widerrufsbelehrungen.de

 

Hier das Originalinterview in der Wirtschaftswoche (WiWo)

:: Wenn Kunden ihre Rechte wahren, kann ich keinen Missbrauch erkennen



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