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g-capital GmbH: Die Kreditquelle ist versiegt

Seit dem 07. Februar 2006 darf die in München ansässige g-capital GmbH kein Kreditgeschäft mehr betreiben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin)hat dem Unternehmen das Geschäft untersagt.

Der g-capital GmbH wurde von der BaFin nicht nur die Werbung für ihre Darlehensangebote untersagt, sondern auch der Auftrag erteilt, die Geschäfte rückabzuwickeln. Alle geschäftsbeendenden Maßnahmen müssen dem Aufsichtsamt berichtet werden.

 

Die BaFin teilt mit, dass die g-capital GmbH Darlehen angeblich bis Euro 5 Mio. mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren vereinbarte. Eine Erlaubnis, die nach dem Kreditwesengesetz (= KWG) für derartige Geschäfte erforderlich ist, hatte das Unternehmen nicht eingeholt.

 

Wie die Behörde veröffentlicht, kann die g-capital GmbH nicht die vorzeitige Rückzahlung der Darlehen von den Kunden verlangen. Die Darlehensnehmer müssen lediglich die ursprünglich vereinbarten Zahlungszeitpunkte einhalten.

 

 

 

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht (BaFin) vom 22. Februar 2006

 

 08. März 2006 (HG)

 

 

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