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Herbawi GmbH: Statt Fast Forward - wurde der Rückwärtsgang bei der Anleihe eingelegt?Wer die auf der Internetseite veröffentlichten Kennzahlen zum 1. Halbjahr 2015 nach § 6.4 des Wertpapierprospektes vom 17.09.2014 liest, wird unliebsam überrascht: Von Restrukturierungsmaßnahmen ist die Rede, von Schulden und von einem Jahresfehlbetrag.
Schon gleich mit einem Geburtsfehler behaftet?
Unter dem Markenauftritt Fast Forward zählt die Herbawi GmbH nach eigenen Angaben zu den größten Multilabelsellern Deutschlands im Bereich Mode. Im Jahr 2013 – also ein Jahr vor der Anleiheemission – betrug der Umsatz ca. 18,1 Mio. Euro, der Überschuss 379.944,93 Euro und somit mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor.
Was sich im Wertpapierprospekt gut liest, verliert auf den zweiten Blick jedoch an Glanz. Der genannte Überschuss wäre ohne den Erlass eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 374.581,42 Euro durch den Firmeninhaber Schahied Herbawi selbst, nicht erreicht worden. Dementsprechend schlecht fiel auch das Rating der FERI EuroRating Services AG aus, die der Anleihe im September 2014 zunächst die Note B+ verlieh und diese mithin im hochspekulativen Bereich verortete.
Doppelte finanzielle Belastung
Hauptsächlich um Bankverbindlichkeiten in Höhe von 2,2 Mio. Euro abzulösen und die Einkaufskonditionen zu verbessern, wollte man insgesamt 10 Mio. Euro bei den Anlegern einsammeln. Auch in neue Ladengeschäfte sollte investiert werden. Trotz eines umfangreichen Sicherheitenkonzeptes, dass unter anderem die Thesaurierung eines Großteils des Gewinns sowie die Abtretung des Warenbestandes zu Gunsten der Anleger vorsah, konnten bis Mitte April 2015 jedoch lediglich rund eine halbe Million Euro platziert werden. Die genannten Ziele könnten damit wahrscheinlich kaum erreicht werden. Vielmehr dürften beide Finanzierungen – Bankverbindlichkeiten und Schuldverschreibung – nun parallel laufen. Eine erhebliche finanzielle Belastung des Unternehmens ist die mögliche Folge.
Daraufhin forderte der Emittent die Anleger im Mai 2015 zu einer Abstimmung auf, in der einschneidende Änderungen der Anlagebedingungen vorgenommen werden sollten. Unter anderem sollte durch den Verzicht der Anleger auf die Change-of-Control-Klausel, die den Anlegern bei einem Inhaberwechsel des Unternehmens ein Kündigungsrecht einräumte, die Möglichkeit geschaffen werden, weitere Gesellschafter mit frischem Eigenkapital aufzunehmen. Darüber hinaus wurde die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Ratings aufgehoben. An der Abstimmung nahmen 56,8 Prozent der Anleger teil, die Vorschläge wurden einstimmig angenommen.
Kursverluste nach Änderung der Anleihebedingungen Bei Betrachtung des Kursverlaufs fällt auf, dass dieser in den ersten Monaten nach der Emission knapp unter 100 Prozent schwankte, nach den genannten Änderungen der Anleihebedingungen gravierend abwärts. Einer der Gründe dafür dürfte der sofortige Entzug des Ratings sein, welchen FERI via Pressemitteilung am 19. Mai 2015 bekannt gab.
Nach Einschätzung der Agentur ergeben sich durch die Änderung der Anleihebedingungen eklatante Nachteile für die Anleger. Gerade durch den bereits erwähnten Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht bei Kontrollwechsel wird die Besicherung der Anleihe deutlich reduziert und insgesamt der Verwendungszweck der Anleihe verändert. Die Restrukturierungsmaßnahmen begründeten schließlich einen technischen Default der Anleihe, der den Entzug des Ratings rechtfertige. Durch die Kündigung komme die Herbawi GmbH diesem Schritt lediglich zuvor.
Wie soll es weiter gehen?
Als Fazit muss festgehalten werden, dass das zunächst angekündigte umfangreiche Sicherheitenkonzept, mit dem Anleger gelockt werden sollten, bereits wenige Monate nach der Emission – effektiv wirtschaftlich gesehen – abgesenkt wurde. Zwar bleibt das Warenlager offenbar nach wie vor zur Sicherheit an die Gläubiger abgetreten.
Auf die Schwierigkeiten, dieses unter Druck veräußern zu müssen, wurde durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE jedoch bereits vor einiger Zeit hingewiesen. Schließlich machen sowohl das Marktumfeld als auch die marginalen Gewinnspannen im Bereich Mode einen Anleihekauf hier zum Risiko. Nicht zuletzt ist Fast Forward nicht der einzige Textilhändler – auch nicht im mittel- bis hochpreisigen Segment.
Quelle: eigener Bericht
01. Februar 2016 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke, 0 22 41 / 17 33 - 20)
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