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Ingotreu Wirtschaftsberatungs GmbH und AESTAS Plan AG i.G. (Schweiz): Herrn Dr. Elmar Spranger als Verantwortlichem wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Abwicklung des Einlagengeschäftes aufgegeben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Dr. Elmar Spranger am 11. Dezember 2006 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Ferner hat die BaFin Herrn Dr. Spranger dazu verpflichtet, ihr gegenüber die erfolgte Abwicklung durch Rückzahlungsnachweise zu belegen.

Herr Dr. Spranger ist Geschäftsführer der Ingotreu Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Ingolstadt, die als Treuhänderin eines als "AESTAS Plan AG i.G." bezeichneten Unternehmens aus St. Gallen (Schweiz) auftrat. Die "AESTAS Plan AG i.G.", deren Mit-Verantwortlicher Herr Dr. Spranger ist, entfaltete selbst keine Geschäftstätigkeit. Dennoch wurden in ihrem Namen mit Anlegern "Deposit-Invests" vereinbart und Gelder auf verschiedenen Konten entgegengenommen. Die Vertragsbedingungen der "Deposit-Invests" sahen dabei eine garantierte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals vor.

 

Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder unter dem Namen der "AESTAS Plan AG i.G." betreibt Herr Dr. Spranger das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Dr. Spranger, die von den Kunden angenommen Gelder unverzüglich und vollständig an diese zurück zu überweisen.

 

Die Maßnahmen der BaFin sind erforderlich, da Herr Dr. Spranger das Einlagengeschäft bisher nicht durch die unverzügliche Rückzahlung der Anlegergelder an die Kapitalgeber abgewickelt hat. Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig

 

 

Quelle: Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) vom 29. Dezember 2006

 

08. Januar 2007 (HG)

 



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