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Integro Capital Partners Ltd. / Salus Protect S.A.: Gute Aussichten für Anleger

Die Anleger der beiden Firmen haben allen Grund um Ihr Kapital zu bangen. Gegen deren gesetzlichen Vertreter ist zwischenzeitlich Anklage erhoben worden und das Anlagekapital trotz Kündigung nicht ausgezahlt wird. Geld, auf das konkret zugegriffen werden kann, ist jedoch vorhanden.

Nach Informationen, die der KANZLEI GÖDDECKE aus offizieller Quelle vorliegen, bestehen noch Werte, auf die Anleger zugreifen können. Hierzu ist jedoch schnelles Handeln erforderlich. Da die Werte aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ausreichen werden, um alle Anleger zu befriedigen, gilt beim Zugriff das bekannte Windmühlenprinzip: „wer zuerst kommt mahlt zuerst“.

 

Durch ein sogenanntes gerichtliches Arrestverfahren können Geldgeber ihre Rechtsposition wahren, selbst wenn später noch weitere Anleger ihre Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend machen. Der Vorteil: Ist die Rechtsposition gewahrt und kann das Geld individuell gesichert werden, kann man mit großer Sicherheit seine berechtigte Forderung einklagen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Die KANZLEI GÖDDECKE rät betroffenen Anlegern, sich zeitnah an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und Ihre Rechte bei den Gerichten geltend zu machen. Auch die KANZLEI GÖDDECKE vertritt mehrere Anleger der genannten Firmen und ist derzeit dabei deren Rechte zu sichern.

 

Quelle: eigener Bericht

 

06. September 2010 (Rechtsanwalt Marco Cords)

 

 



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