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Offene Immobilienfonds: Jetzt Schadenersatzansprüche geltend machen     

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anlegern offener Immobilienfonds den Rücken gestärkt. Banken müssen auf eine mögliche Aussetzung der Anteilsrücknahme hinweisen. Tun sie dies nicht, haften sie wegen Falschberatung auf Schadenersatz. Anleger verlustreicher Immobilienfondsanlagen können daher auf Rückzahlung ihres investierten Geldes hoffen.        

Der BGH hat entschieden, dass Bankberater auf das Risiko der Anteilsrücknahme hinweisen müssen. Dies gelte unabhängig davon, ob sich das Risiko bei der Anlageentscheidung bereits konkret abzeichne oder eher fernliegend sei. Denn kennzeichnend für einen offenen Immobilienfonds sei – so die Karlsruher Richter - die Möglichkeit, den Anteil jederzeit zum jeweiligen Anteilswert zurückzugeben. Gerade deshalb sei die Anlage in einen offenen Immobilienfonds so attraktiv gewesen. Daher müsse ein Berater ungefragt auf dieses Risiko hinweisen. Tut er dies nicht, haftet er auf Schadenersatz.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Offene Immobilienfonds galten lange Zeit als sichere Anlagen. Da aufgrund der Finanzkrise im Jahre 2008 zahlreiche Anleger ihre Anteile zurückgeben wollten, kam es zu erheblichen Mittelabflüssen. Daher setzten einige Fonds die Rücknahme der Anteile aus, gerieten aber trotz dieser Maßnahme finanziell ins Straucheln. Zahlreiche offene Immobilienfonds mussten vor kurzem schließen und ihre Immobilien abwickeln. Betroffen hiervon sind bspw. folgende offene Immobilienfonds:

 

Morgan Stanley P2 Value

CS Euroreal

SEB Immoinvest,

AXA Immoselect

DEGI Europa

DEGI INTERNATIONAL

KanAm grundinvest

 

Anleger müssen zum Teil mit empfindlichen Verlusten rechnen. Haben auch Sie Verluste mit ihrem offenen Immobilienfonds erlitten oder befürchten Sie Verluste? Dann rufen Sie uns unverbindlich an!

 

Quelle: Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 29.04.2014, Aktenzeichen XI ZR 477/12

            AnlegerPlus „Offene Immobilienfonds: Wenn der Staat sich bereichert, 20.02.2014

 

11. Juli 2014 (Rechtsanwältin Jutta Krause 02241 - 173326)

 

      


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