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INFINUS AG Dresden: Razzia an mehreren Standorten, sechs Beschuldigte festgenommen – was Anleger jetzt tun sollten

Kritische Fragen gab es schon lange. Nun ist die Staatsanwaltschaft Dresden in der Angelegenheit INFINUS AG tätig geworden und hat mehrere Geschäftsräume durchsucht. Lesen Sie nachfolgend, was es jetzt zu tun gilt.

Die Pressemitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen (LKA Sachsen) ist kurz, aber für die betroffenen Anleger schmerzhaft: Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und auch des LKA Sachsen durchsuchten gestern Geschäftsräume von insgesamt 30 Firmen sowie Privaträume von insgesamt 8 Beschuldigten in Deutschland und Österreich. 6 Beschuldigte deutscher Nationalität wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen.

 

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen in den Verkaufsprospekten unrichtige Angaben zu der Vermögens- bzw. Ertragslage der Emittenten gemacht zu haben. Betroffen sollen rund 25.000 Anleger mit einer Gesamtsumme von 400 Mio. € sein.

 

Die INFINUS AG ist bei Orderschuldverschreibungen mit der Platzierung beauftragt worden.

 

Die INFINUS AG wurde 2002 gegründet und besteht im wesentlichen aus zwei Bereichen. Da ist zum einen das Finanzdienstleistungsinstitut/Wertpapierhandelshaus, welches von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit den notwendigen Lizenzen für Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung ausgestattet wurde. Unter diesem Haftungsdach können z.B. Laufzeitprodukte (z.B. Schuldverschreibungen und Genussrechte) Investmentfonds und andere Vermögensverwaltungskonzepte vertrieben werden.

 

Daneben steht INFINUS AG als Kompetenz-Partner. Hierüber konnten Anleger über die jeweiligen Berater auf andere Produkte, wie z.B. Immobilien nebst Finanzierung und Versicherungen zugreifen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Es scheint, als würden die Schadensfälle immer größer. Nach S&K und Wölbern Invest folgt nun der in diesem Jahr unter Umständen größte Fall.

 

Im konkreten Fall wird die Rolle der INFINUS AG zu hinterfragen sein. Sollten die Schuldverschreibungen betroffen sein, bei denen die INFINUS AG die Platzierung übernommen hat, dann stellt sich die Frage der zivilrechtlichen Verantwortung. Die Schuldverschreibungen wurden über Berater der INFINUS AG an den Mann gebracht. Positiv für Anleger ist, dass die INFINUS AG mit ihrem Haftungsdach über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügt. Sollten sich zivilrechtliche Ansprüche ergeben, kann diese unter Umständen für die entstandenen Schäden eintrittspflichtig sein.

 

Je nachdem, welchen Typ an Orderschuldverschreibungen der Anleger gezeichnet hat, bestehen Kündigungsmöglichkeiten, deren Nutzung man sich angesichts der derzeitigen Situation genau überlegen sollte. Auf der einen Seite kann eine solche massenhafte Kündigung und der damit verbundene Abzug von Liquidität dazu führen, die betroffene Gesellschaft erst dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Auf der anderen Seite macht es durchaus Sinn, bei entsprechenden Verträgen schnell zu handeln, bevor es andere tun.

 

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE zeigt die Handlungsoptionen auf und hilft, Ansprüche durchzusetzen.

 

Quelle: Pressemitteilung des LKA Sachsen, eigene Recherche

 

06. November 2013 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

 

 



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