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Lehman-Zertifikate: Citibank bietet Entschädigung im Kulanzweg an – jedoch nur für circa ¼ der Betroffenen Die Citibank bietet nach Auskunft des Focus im Rahmen einer Kulanzregelung einigen Lehman-Geschädigten eine Entschädigung an. Diese soll bis 80 % des investierten Geldes umfassen. Dabei soll ein Kriterienkatalog aufgestellt werden, nachdem sich die Höhe und die Möglichkeit einer Kulanzentschädigung richtet. Berücksichtigt werden soll unter anderem das Alter, die Risikobereitschaft, die Risikoscheue und die Erfahrenheit des Anlegers sowie seine Vermögensverhältnisse. So erfreulich die Ankündigung der Citibank ist, im Kulanzweg Entschädigungen an die Opfer der Lehman-Pleite zu zahlen, so bedauerlich ist es, dass hiervon nach ihren eigenen Einschätzungen nur circa ¼ der Lehman-Anleger begünstigt sein sollen. Zudem ist nach der Ankündigung vieles noch unklar. Insbesondere ist das Angebot bislang für den Einzelnen weder verbindlich, noch ist klar, ob und wie viel er im Rahmen dieser Kulanzregelung zurückerhalten kann.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Gerne ist Ihnen die KANZLEI GÖDDECKE bei der Beratung bzgl. des Kulanzangebotes behilflich. Insbesondere sollte durch richtige Angaben und fachkundige Beratung erreicht werden, in Ihrem Fall ein Kulanzangebot mit einer möglichst hohen Entschädigungssumme zu erreichen. Es ist jedoch im Einzelfall auch genau zu prüfen, ob nicht eine höhere Entschädigung zu erreichen ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine geringe Entschädigung angeboten wird oder man ganz leer ausgehen soll. Daher sollte das Angebot der Citibank sorgsam unter die Lupe genommen werden.
Auch in vorliegenden Fällen übernimmt die KANZLEI GÖDDECKE eine Erstberatung für ein Pauschalhonorar.
Unser Pauschalangebot finden sie„hier“
Quelle: Bericht auf focus.de vom 28.05.2009
28.05.2009 (Ralf Koch)
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