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AachenMünchener Lebensversicherung: GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE setzt Widerspruch durch

  • Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherung lohnt sich
  • Hilfe durch Fachmann bringt schnell bares Geld

Holen Sie jetzt noch schnell das Maximum aus Ihrer Versicherung. Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Widerspruchsjoker“. Außer dem eingezahlten Geld erhielt der Versicherungsnehmer noch einen hohen „Nachschlag“.

Auch der Mandant der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE war Versicherungsnehmer bei der AachenMünchener. Seine im Jahr 2004 abgeschlossene Lebensversicherung wies nur dürftige Renditen aus, verschlang dafür aber einen hohen Anteil der gezahlten Beiträge für Abschluss- und Verwaltungskosten.

 

Um am Ende nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, nutzte der Versicherungsnehmer seine Chance und erklärte durch GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE den Widerspruch. Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus, was in diesem Fall nochmal mehr als 20 % der Beitragssumme als Mehrwert bedeutete. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u.Ä.).

 

Vom Widerspruch profitieren

 

Nicht nur, dass Lebensversicherungen aufgrund der ausbleibenden Renditen nicht mehr als profitable Geldanlagen gelten; in Fachkreisen befürchtet man sogar einen Crash der ganzen Versicherungsbranche.

 

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherungsnehmer jetzt noch die Chance nutzen und sich mit einem finanziellen Maximum von ihrer veralteten Lebens- oder Rentenversicherung trennen.

 

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

 

Warten Sie nicht länger! Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Verträgen und der hohen Auszahlungssummen laufen Sie womöglich Gefahr, bei einigen Versicherern auf ausgeschöpfte Kassen zu stoßen.

 

Reichen Sie also Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei uns ein.

 

Punkte für Ihre Check-Liste

 

Prüfen Sie:

 

  • ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
  • ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
  • oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen.

 

Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch uns kostenfrei prüfen.

 

 

 

 

9. Februar 2018 (Rechtsanwältin Erika Ruhrig)

Tel.: 02241/1733-21; info@rechtinfo.de

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie unter www.lebensversicherung-widerrufen.tips

 



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