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Wertpapier – Leerverkäufe sollen verboten werden Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor. Damit werden sogenannte ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der Eurozone verboten. Außerdem wird der Abschluss von ungedeckten Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps – CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten verboten, wenn kein eigener Absicherungszweck besteht.
Ungedeckte CDS seien besonders für die Verstärkung von negativen Markttendenzen geeignet und müssten daher verboten werden. Weitere Wertpapiergeschäfte sollen auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verboten werden können.
Die Finanzkrise habe das Vertrauen in die Finanzmärkte erschüttert und die Notwendigkeit weiterer substanzieller Verbesserungen des Aufsichtsrechts zu Tage treten lassen, schreiben die Fraktionen. Die Krise habe mit der Ausweitung der Turbulenzen auf die Märkte für Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten noch einmal ”eine neue Dimension“ erreicht.
Quelle: heute im bundestag (hib) Nr. 182 vom 09. Juni 2010
09. Juni 2010 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke)
Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“ Wertpapier-Leerverkäufe werden verboten
Leerverkäufe: Aufsichtsbehörde untersagt Leerverkäufe – Allgemeinverfügung vom 18. Mai 2010 |
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