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Württembergische Lebensversicherung: Erneuter Erfolg bei Widerspruch; Kunde erhält sämtliche Beiträge zurück
Überlassen Sie einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Widerspruchsjoker“. So erging es auch unserem Mandanten, der eine Lebensversicherung bei der Württembergischen Lebensversicherung abgeschlossen hatte. Den Widerspruch, den unser Mandant zunächst selbst erklärt hatte, wies der Versicherer zurück. Nachdem die Anwälte von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE die Korrespondenz mit dem Versicherer übernahmen, lenkte dieser ein und zahlte dem Kunden den vollständigen Rückabwicklungsbetrag aus. Zusätzlich erstattete der Versicherer unserem Mandanten auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten. „Widerspruchsjoker“ nutzen
Nachdem Lebensversicherungen lange Jahre als profitable Geldanlagen und idealer Baustein zur Altersvorsorge galten, können Versicherer heute oftmals die prognostizierten Renditen kaum noch erwirtschaften.
Durch einen Widerspruch können Sie jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung herausholen. Das bekommen Sie als Kunde von Ihrem Versicherer zurück:
Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit o.Ä.) wird dabei in Abzug gebracht. Dies stellt jedoch erfahrungsgemäß einen vergleichsweise geringen Posten dar.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Vielfach kann ein solcher Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe bereits außergerichtlich durchgesetzt werden. Sollte dennoch einmal ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Know-how zur Seite.
Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Durch eine professionelle Beratung und Beauftragung eines spezialisierten Anwalts ersparen Sie sich als Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger.
Wenn auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum verfügen, reichen Sie uns Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung ein. Dies gilt auch für bereits regulär beendete oder gekündigte Verträge. Diese können ein enormes Potenzial in sich bergen und bares Geld für Sie bedeuten.
09. Oktober 2017 (Rechtsanwältin Erika Ruhrig) Tel.: 02241/1733-21; info@rechtinfo.de
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