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Vermögensverwaltung Schweiz: „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ – Finanzberater umgarnen geschädigte MWB Kunden Geschädigte Kunden der MWB Vermögensverwaltung AG melden, dass bei ihnen angebliche Finanzberater vorsprechen, die entstandene Verluste angeblich verschwinden lassen können. Anleger sind verunsichert. So wie das Vertragsverhältnis zur MWB Vermögensverwaltung AG begründet wurde, wünschen sich viele Kunden der Vermögensverwaltung, den Vertrag wieder zurück abzuwickeln: Ein Finanzberater kommt zu Ihnen nach Hause oder an den Arbeitsplatz und dieser übernimmt für einen pauschalen Bar-Betrag in Höhe von 1.000,00 bis 2.000,00 Euro sämtliche Formalitäten. Danach sollen die Kunden nach Aussage der Finanzberater wieder so stehen, als ob ein Vertrag mit der MWB nie geschlossen worden wäre.
So oder ähnlich hören Rechtsanwälte der Kanzlei GÖDDECKE täglich von hilfesuchenden MWB-Anlegern. Offensichtlich hat sich im Umkreis der MWB Vermögensverwaltung ein Geschäftsfeld aufgetan, das findige Finanzberater zu nutzen wissen. Die Kunden der MWB Vermögensverwaltung sind unzufrieden und wollen wechseln.
Häufig stecken – so wird berichtet - hinter diesen Kontaktaufnahmen Ex-MWB-Mitarbeiter, die vor ihrem Wechsel sämtliche Kundendaten von der MWB mitnahmen. Die Gespräche laufen häufig in der gleichen Art und Weise ab: Zunächst wird mittels Zeitungsberichten oder ähnlichen Unterlagen nachgewiesen, dass das Geld bei der MWB nicht „in besten Händen“ ist. Danach wird ein angeblich „unschlagbares Angebot“ unterbreitet: schnell und unbürokratisch soll mit angeblich noch bestehenden „Spezialkontakten“ sämtliches Geld „in Sicherheit“ geholt werden.
Fakt ist, dass diese Berater letztendlich Versprechungen geben, die für die Kunden in keiner Weise rechtlich abgesichert sind. Hinzu kommt, dass Vorkasse verlangt wird. Verträge über die Rückabwicklung werden keine geschlossen. Letztendlich hoffen diese Berater auf das Vertrauen Ihrer Kunden und der Unkenntnis der MWB-Vertragsbeziehung. Dabei stellt sich die Frage, warum man diesen Beratern vertrauen soll. Das Vertrauen, dass man der MWB und seinen damaligen Beratern geschenkt hat, wurde ja bereits schon einmal gebrochen.
Tatsächlich kommt nach Zahlung des Rückabwicklungsbarbetrages zumeist schnell das böse Aufwachen. Das Geld, dass den geschädigten Kunden tatsächlich rechtlich zusteht, nämlich sämtliches an die MWB gezahltes Geld einschließlich entgangenen Gewinn, bekommen sie nicht zurück. Darauf kommt es den Beratern auch nicht an. Letztendlich wird klar, dass sich die Berater nur den Zugriff auf das „herausgeholte“ Geld verschaffen wollen, um es zukünftig selbst zu verwalten.
Stellungnahme der Kanzlei GÖDDECKE Anleger sollten die Angebote unbekannten Finanzberater auf Abwicklung der MWB-Verträge nicht annehmen. Für 1.000,00 bis 2.000,00 Euro werden lediglich die MWB-Verträge gekündigt, ohne dass Schadensersatzansprüche geprüft oder durchgesetzt werden. Letztendlich haben die Anleger keinerlei durchsetzbare Ansprüche wegen mangelhafter Vertragsabwicklung gegen diese Berater, da die Beträge mittels Vorkasse kassiert wurden und schriftliche Verträge nicht existieren. Sicherlich besser ist es, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dort ist eine Interessenwahrnehmung zumeist wesentlich günstiger als das fragwürdige Angebot der Berater und der Kunde hat die Gewähr, dass seine Interessen bestmöglich durchgesetzt werden. Daneben übernehmen Rechtsschutzversicherungen häufig sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Quelle: eigener Bericht
09. August 07 (PE)
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