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Madoff-Skandal: Deutsche Anleger durch Fondsbeteiligungen geschädigt. Der gigantische Betrugsfall von vermutlich 50 Milliarden Dollar um den New Yorker Börsenmakler Bernard Madoff zieht seine Kreise nun auch bis nach Deutschland. Investmentfonds, in die deutsche Anleger investiert haben, sind nun ebenfalls betroffen. Der Skandal um den New Yorker Börsenmakler Bernard Madoff gilt bereits jetzt als einer der größten Betrugsfälle in der Geschichte der Finanzmärkte. Im Rahmen von Finanzgeschäften sollen ihm Kunden insgesamt 50 Milliarden Dollar anvertraut haben. Nach Angaben der Behörden hat Madoff hiermit ein Schneeballsystem betrieben, bei dem er Verluste vertuscht und die Auszahlungen an Kunden mit dem Geld neuer Investoren finanziert hat. Es ist zu befürchten, dass damit faktisch kaum mehr etwas vom Vermögen übrig geblieben ist.
Von dem Betrugsfall betroffen sind zunächst die Kunden der Vermögensverwaltung von Madoff wie große Stiftungen aber auch reiche US-Bürger. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Betrugsfalls hatten aber auch Banken mitgeteilt, dass ihnen durch den Betrug ebenfalls Verluste in Höhe von teilweise bis zu einer Milliarde Euro drohen. Wie nunmehr bekannt geworden ist, handelt es sich hierbei offensichtlich auch um Verluste von in Deutschland frei vertriebenen Investmentfonds, in die auch deutsche Anleger investiert haben. Betroffen sein sollen insbesondere die Fonds namens „Thema US Equity“ und „Herald US Absolute Return“, aber auch weitere Fonds - teilweise über Dachfondskonstruktionen - der Gesellschaften Frankfurt-Trust, Ampega-Gerling, Carat, Alceda und Universal-Investment.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Nun droht womöglich auch der Fondsbranche ein großer Reputationsverlust. Im Gegensatz zu Zertifikaten konnten Investmentfonds bislang davon profitieren, dass Sie als Sondervermögen bei Insolvenz besonderen Schutz boten. Vor betrügerische Handlungen sind natürlich auch Investmentfonds nicht grundsätzlich gefeit. Anleger sollen jedoch nach der Intention des Investmentgesetzes durch eine Aufgabenteilung von Investmentbank, Depotbank und Wirtschaftsprüfern vor dem Verlust des Sondervermögens geschützt werden. Es ist zu befürchten, dass dieser Schutz hier aufgrund von Pflichtverletzungen der Beteiligten versagt hat.
Die Kanzlei GÖDDECKE wurde bereits mit der rechtlichen Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen Beteiligte beauftragt und steht geschädigten Anlegern für Fragen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Ansprüche zur Verfügung.
Quelle: u.a. FTD vom 19.12.2008
22.12.2008 (Patrick J. Elixmann)
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