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MAGELLAN Maritime Services GmbH: Garantiemieten aus Kaufpreisen der Anleger gezahlt!

Es kommt immer mehr Klarheit in den Fall der MAGELLAN Maritime Services GmbH. Der Insolvenzverwalter hat die Anleger erneut angeschrieben und sie zur Anmeldung der Forderungen aufgefordert. Die nun erstmals zugänglich gemachten Informationen zu dem eingeholten Rechtsgutachten sind für Anleger schockierend. Nun wird klar, woraus die Garantiemieten gezahlt wurden.

Der Insolvenzverwalter geht nämlich davon aus, dass „typischerweise“ die mit den einzelnen Reedereien vereinbarten Tagesmieten für die Container deutlich unter den Garantiemieten lagen, die den Anlegern versprochen wurden. Die damit zwangsläufig auftauchende Frage, wie der Differenzbetrag wieder eingespielt werden sollte, wird dort behandelt.

 

Containermiete mit Verlust kalkuliert

 

MAGELLAN Maritime Services GmbH hat die Container in China gekauft. Diese Container wurden dann im zweiten Schritt zu einem höheren Kaufpreis an die Anleger weiterverkauft. Das ist im Grunde genommen unproblematisch und Grundlage jeder wirtschaftlichen Tätigkeit. Schwierig wird es aber dann, wenn aus eben dieser Marge ein Teil der Garantiemiete gezahlt wurde, die den Anlegern zustand und die über tatsächliche Mieten nicht erwirtschaftet werden konnte. Wirtschaftlich betrachtet haben die Anleger nicht einen Gewinn ausgezahlt bekommen, sondern teilweise ihr selbst eingezahltes Kapital. Dass ein solches Investment einem erheblichen Risiko ausgesetzt ist, dürfte jedem Anleger einleuchten.

 

Nachdem mit Beschluss des AG Hamburg vom 01.09.2016 das Insolvenzverfahren über die MAGELLAN Maritime Services GmbH eröffnet wurde (Amtsgericht Hamburg, Az. 67 c IN 237/16), hat der Insolvenzverwalter sein Eröffnungsgutachten und das Rechtsgutachten der Kanzlei CMS Hasche Sigle zugänglich gemacht.

 

Anleger sollen keine Eigentümer der Container sein

 

Des Weiteren begründet der Insolvenzverwalter seine Ansicht, warum die Anleger niemals Eigentümer der Container geworden sind.

 

Allerdings gibt es auch Hoffnung: Nach den Ausführungen des Insolvenzverwalters ist ein sog. M&A-Prozess initiiert worden. Er hat die Veräußerung sämtlicher Container an einem Investor zum Ziel. Ein entsprechender Zugang für Investoren soll eingerichtet worden sein, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Angebote abzugeben. Diese Offerten sollen dann auf der Gläubigerversammlung präsentiert werden.

 

Schließlich hat der Insolvenzverwalter eine bereits vorausgefüllte Forderungsanmeldung übersandt, mit der die Anleger ihre Forderungen selbst anmelden können.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Es gab bereits früh Bedenken, ob die garantieren Mieten durch tatsächliche Mieten gedeckt waren. Diese finanzielle Unterdeckung war offensichtlich der Fall und das mit System. Wenn man dann als Anleger auch noch erfahren muss, dass die garantierten Mieten teilweise aus dem Kaufpreis  gezahlt wurden, den man im Rahmen des Erwerbs der Container aufgebracht hat, dann wirft dies mehr als nur eine Frage auf.

 

Solche Fragen können dann sein:

 

-       Kann daraus überhaupt ein wirtschaftlicher Erfolg abgeleitet werden?

-       Ist ein solcher Umstand nicht aufklärungspflichtig?

-       Ist so etwas strafbar?

-       Wer kann dafür verantwortlich gemacht werden?

-       Wer ist Eigentümer der Container?

-       Was geschieht jetzt mit den Mieten?

-       Wie hoch wird der Schaden für die Anleger?

 

Wir begrüßen es grundsätzlich, dass der Insolvenzverwalter den Anlegern die Möglichkeit der eigenen Forderungsanmeldung gegeben hat. Da wir den Schadensersatz, der den Anlegern zusteht, zusätzlich nach wie vor auf eine andere rechtliche Grundlage stellen, können Anleger davon profitieren. Das gilt auch wenn das Ergebnis das gleiche bleibt: die Anmeldung einer Schadensersatzforderung im Insolvenzverfahren.

 

Die Entwicklung zeigt, dass wir mit unserer Einschätzung des Verfahrens und der Möglichkeiten von Beginn an Recht hatten und es bleibt nun das Ziel ein bestmögliches Ergebnis für die Anleger zu erzielen.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Wer die Forderung selbst anmeldet, muss vorher prüfen, ob die Daten vom Insolvenzverwalter richtig übernommen und die Zinsläufe richtig berechnet wurden. Dies ist besonders wichtig, da der Insolvenzverwalter mitgeteilt hat, diese Beträge anzuerkennen. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass diese Werte zutreffen. Nur wenn dies der Fall ist, dann können Anleger die Forderungsanmeldung auch selbst vornehmen.

 

Für Anleger, die dies nicht selbst vornehmen wollen oder können, kann dies mittels anwaltlicher Hilfe geschehen.

 

In jedem Falle sollten die Anleger – entweder selbst oder vertreten – ihre Rechte auf der Gläubigerversammlung war nehmen oder anwaltlich wahrnehmen lassen, um die Konsequenzen aus einem möglichen Verkauf der Container beurteilen zu können, hier geht es z.B. direkt um eine mögliche Quote und damit um das Geld eines jeden Anlegers.

 

Quelle: Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg), Az. 67c IN 237/16; Eröffnungsgutachten des Insolvenzverwalters

 

12. September 2016 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

Tel.: 02241/1733-27

 

:: MAGELLAN Maritime Services GmbH: Wegen Insolvenz außer Containern nichts gewesen?

 

:: MAGELLAN Maritime Services GmbH: Wegen Insolvenz außer Containern nichts gewesen?

 

 



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