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MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS): Tauziehen um die Forderungen der Käufer?

Käufer von Containern der MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) haben erneut Post von der Geschäftsführung erhalten. Danach seien die Abtretungen der Ansprüche der Reedereien an die Käufer nicht wirksam. Was bedeutet das für die Käufer konkret?

   

Erneut haben sich die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter der MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) mit einem Schreiben an die Anleger gewandt bzw. eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Im Schreiben vom 01.07.2016 an die Anleger und Pressemitteilung vom 04.07.2016 führen sie aus, dass nach rechtlicher Prüfung der Verträge, die MMS mit den Käufern geschlossen hat, nicht davon auszugehen sei, dass die Ansprüche auf Zahlungen der Miete von den Reedereien wirksam an die Käufer abgetreten worden seien. Vielmehr bestünden demnach Mietverträge zwischen der MMS und dem jeweiligen Käufer der Container.

 

Demnach würde der Insolvenzverwalter die Forderungen gegen die Reedereien weiter zur Insolvenzmasse einziehen und die Käufer würden anteilig im Rahmen der Insolvenz aus dieser befriedigt. Eine erste Auszahlung sei im Herbst zu erwarten. Über die weitere Entwicklung der Insolvenz solle im Rahmen der Gläubigerversammlung Anfang Oktober entschieden werden, wobei ein konkretes Datum noch nicht genannt wurde. Dort werde der Insolvenzverwalter verschiedene Lösungsszenarien zur Fortführung und/oder zum Verkauf zur Abstimmung stellen. Möglich sei auch eine Planinsolvenz.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Die Stellungnahme kam angesichts der unklaren Vertragsformulierungen bei MMS nicht wirklich überraschend. Allerdings teilen wir die Auffassung des Insolvenzverwalters nicht, dass die nun geklärte Frage der Wirksamkeit der Abtretungen eine „vergleichsweise geringe Rolle“ spiele. Das lässt sich nach unserer Auffassung so pauschal nicht sagen, zumindest aber derzeit jedenfalls nicht prüfen.

 

Wenn der Insolvenzverwalter in der Insolvenz die weitere Erfüllung der Verträge wählt – wovon im Moment vieles spricht - dann werden die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fälligen Mietforderungen zu Masseverbindlichkeiten. Das bedeutet, dass diese nach Abzug der Kosten des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten aus der dann verbleibenden Masse zu befriedigen wären. Des Weiteren erhöht sich jedoch durch das Einziehen der Mietforderungen zur Masse das Honorar des Insolvenzverwalters, da dieses sich nach der Höhe der Masse bestimmt. Theoretisch ist es also möglich, dass durch die vorweg zu befriedigenden Kosten der Insolvenz (Gerichtskosten und Kosten des Insolvenzverwalters) nicht genügend Masse vorhanden ist, dass alle Anleger hinsichtlich der laufenden Forderungen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens in voller Höhe befriedigt werden.

 

Anders wäre dies, wenn die Forderungen der Anleger keine Mietforderungen gegen MMS sind, sondern MMS die Forderungen für die Anleger nur treuhänderisch einzieht und verwaltet. Dann bestünde hinsichtlich der vollen Forderung ein Herausgabeanspruch gegen den Insolvenzverwalter.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Im Moment haben die Anleger gegen diese Sichtweise des Verwalters wenig in der Hand. Ob dies zu einem tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteil führt, ist derzeit unklar. Dies hängt von der Höhe der Masse bei MMS ab. Wenn diese groß genug ist, dann – aber auch nur dann – macht die rechtliche Einordnung der Verträge wirtschaftlich keinen großen Unterschied. Im Moment kann man da nur auf die Angaben des Insolvenzverwalters vertrauen. Wenn sich hier ein Unterschied darstellt, droht ein Rechtsstreit über die Frage der rechtlichen Einordnung der Verträge.

 

Für Anleger ist es nun wichtig, wie es bei MMS tastsächlich weitergeht. In jedem Falle sollten die Anleger die möglichen Lösungsszenarien im Auge behalten. Dafür wird die Gläubigerversammlung im Oktober ein wichtiges Datum. Zuvor müssen die dem Anleger zustehenden Forderungen – sowohl die Forderungen auf „Mietzahlungen“ vor der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, als auch die Forderungen auf „Mietzahlung“ ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Hierzu hat das Gericht aber noch keine Frist gesetzt.

 

Parallel dazu prüft die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte Lösungsmöglichkeiten der Anleger außerhalb der Insolvenz.

 

In jedem Falle sollten die Käufer der Container die weitere Entwicklung im Auge behalten und sich entsprechend informieren. Für Anleger hat die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte www.rechtinfo.de einen kostenlosen Informationsservice eingerichtet, über den sich Anleger weiter auf dem Laufenden halten können.

 

Quelle: Schreiben der MAGELLAN Maritime Services GmbH (MMS) vom 01.07.2016, Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Peter-Alexander Borchardt vom 04.07.2016


 04. Juli 2016 (Rechtsanwalt Marc Gericke) Tel.: 02241/1733-(27)


 

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