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MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können jetzt Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen
Die Planungen waren ursprünglich groß dimensioniert. Denn im April 2013 wurde die erste Emission von Anleihen im geplanten Wert von € 300 Mio. auf den Weg gebracht und im Dezember 2013 wurde ein zweite Anleihe der MBB Clean Energy in Höhe von € 500 emittiert – zusammen € 800 Mio. Effektiv eingezahlt wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters allerdings nur ein magerer Betrag von etwa € 12,9 Mio.
Wie dem Bericht des Insolvenzverwalters zu entnehmen ist, wurde keine einzige Wind- oder Solaranlage von der MBB Clean Energy AG erworben. Der größte Teil des eingesammelten Geldes wurde für den laufenden Geschäftsbetrieb und die das Unternehmen konsultierenden Berater verwendet.
Bereits im Frühjahr 2014 wurden die ernst zu nehmenden Probleme offensichtlich: die Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und der so genannte „Reparaturprozess“ misslang. Im Sommer 2015 folgte der Insolvenzantrag.
Anmeldung zur Insolvenztabelle
Wer jetzt risikolos wenigstens an der Insolvenzquote teilhaben will, muss seine Ansprüche formell korrekt zur Insolvenztabelle anmelden. Das Insolvenzgericht hat dazu bestimmt, dass die Registrierung bis zum 11. Oktober 2017 zu erfolgen hat.
Weitere Option, wie Anleger Geld zurück erhalten
Es nimmt kein Wunder, dass die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden ist, um den Anlageskandal aufzuarbeiten. Aus diesem Grund wurden viele Unterlagen beschlagnahmt. Die Optionen, weitere Personen wegen derer Fehler mit Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren, wird derzeit geprüft.
Anmeldung zur Insolvenztabelle
In vielen Fällen können Anleger von Anleihen bei einer Insolvenz auf einen gemeinsamen Vertreter bauen. Dieser meldet die Forderungen für alle zu einer Insolvenztabelle an und am Ende des Verfahrens erhalten die Kapitalgeber den anteiligen Betrag aus dem Insolvenzverfahren auf ihr Konto überwiesen.
Fehler bei MBB
Bei MBB Clean Energy lief es anders: Da bei der Ausgabe der Anleihe formelle Fehler vorkamen, müssen nunmehr die Anleger selbst aktiv werden.
Sicherheitsplus für Anleger nutzen
Entweder sie nehmen ihr Anmelderecht selbst war oder sie beauftragen einen Anwalt, der für die korrekte Registrierung sorgt – ein Sicherheitsplus, was angesichts früherer Fehler des Managements und seiner Berater ein Vorteil sein dürfte. Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Wenn Sie Ihre Ansprüche nicht selbst, sondern mit unserer Hilfe anmelden möchten, finden Sie hier das
Quelle: Amtsgericht München (AG München), Beschluss vom 16. August 2017, 1508 1912/15
02. Oktober 2017 (Rechtsanwalt Hartmut Göddecke) Tel.: 02241/1733-20, info@rechtinfo.de
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