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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Fondsmasse durch hohen Vorschuss wohl zu Unrecht gebeutelt

Was bereits der Insolvenzverwalter Schröder Mitte November 2005 kritisiert, wird durch ein Gutachten bestätigt, wie der Informationsdienst FONDSTELEGRAMM berichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat einen zu hohen Vorschuss für die Abwicklung gefordert.

Wie das Magazin FONDSTELEGRAMM in der Meldung vom 19.12.2005 berichtet, hat eine gutachterliche Prüfung des Vorschusses, den der MSF-Fonds an die BaFin gezahlt hat, ergeben, dass der Betrag zu veranschlagt worden sei. Dieses Gutachten sei von der Muttergesellschaft des MSF-Fonds, der Deutsche Anlagen AG, Berlin, bei Prof. Dr. Reinhard Bork in Auftrag gegeben worden. Um das Siebenfache soll der Betrag zu hoch sein.

 

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die der Insolvenzverwalter Schröder. Denn in dem Bericht vom 14.11.2005 vertrat er die Ansicht, Rückgewähransprüche von € 658.295,68 wegen eben dieser überhöhten Vorschussanforderungen bestehen würden.

 

Wie die BaFin gegenüber dem FONDSTELEGRAMM erklärte, soll es sich bei dem Vorschusszahlung nur um eine vorläufige Leistung handeln, die noch abgerechnet werden müsse.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke:

 

Unabhängig vom Ausgang vieler noch zu klärender Verfahrensgänge gegenüber Behörden und Gerichten, stände es der BaFin gut an, die übermäßig angeforderten Gelder an die Fondsmasse zügig zurück zu zahlen.

 

Quelle: Fondstelegramm 19.12.2005 / Bericht des Insolvenzverwalters vom 14.11.2005

 

23. Dezember 2003 (HG)

 

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