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MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand: Hilfe zu Steuerdelikten? – ZDF-Sendung FRONTAL berichtet über „Bargeldservice

In der Sendung ZDF-FRONTAL ist am 26. Juli 2005 kritisch über die MWB und deren Zusammenspiel mit der Credit Suisse berichtet worden. Etwa 35.000 Personen sollen nach ZDF-Informationen auf der Kundenliste der MWB stehen. Ein Teil der Kunden dürfte jetzt mit Bangen nach Zürich in die Dufourstraße – dem Sitz der MWB – blicken.

Mangelndes Prüfen der Unterlagen über die Person des Geldanlegers – so genannte „Legitimationsprüfung“ – lautet der Vorwurf, den ein ZDF-Fernsehteam gegenüber Mitarbeitern der MWB erhebt. Jedermann könne faktisch auf diese Weise in Deutschland durch einen MWB-Mitarbeiter in der Schweiz ein Konto eröffnen, ohne sich gesetzeskonform ausweisen müssen. Sowohl die MWB als auch die dahinter stehende Bank würden von dieser mangelnden Prüfungspraxis vermutlich wissen, so das Fazit des Berichts der Journalisten

 

Dazu kommentiert der Berliner Rechtsprofessor Dr. Hans-Peter Schwintowski in der Sendung, dass er den Eindruck habe, der MWB-Mitarbeiter aus dem vorgeführten Einzelbeispiel würde gegen deutsches und schweizerisches Recht verstoßen; denn er verletze unter anderem das Geldwäschereigesetz. Nach Meinung von Experten seien auch andere Gesetzeskonflikte bei mangelnder Legitimationsprüfung zu vermuten. Sollte sich der von Prof. Dr. Schwintowski vorsichtig geäußerte Verdacht einer Steuerstraftat erhärten, dürften wohl nicht nur illegal tätig gewordene Geldanleger sondern auch die Mitarbeiter der MWB eine Fülle von Problemen auf sich zukommen sehen.

 

Damit ist die MWB wiederholt ins Interesse deutscher Medien gelangt, nachdem von Seiten Anleger schützender Presse der Vorwurf von wirtschaftlich wenig sinnvollen Kapitalanlagen und von überhöhten Gebühren die Rede war.

 

Das Finanzministerium fordert ein verschärftes Vorgehen von Seiten der schweizerischen Aufsichtsgremien.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

 

Viele Anleger, die ihr Vermögen in sicherer Hand wähnten und dem deutschen Fiskus gegenüber unnahbar, sehen sich jetzt zum Handeln gezwungen. Ob der Weg über die Selbstanzeige und Nachversteuerung sinnvoll ist, muss jetzt von allen überlegt werden, die bislang etwas vor dem deutschen Staat verborgen hatten. Auch wird man fragen müssen, ob das Geld wirklich gut und sicher über die MWB angelegt worden ist. Ob die Schließung der MWB drohen kann, wenn die Forderung des Bundesfinanzministeriums von Seiten der Schweiz ernst genommen wird, kann z. Zt. jedenfalls nicht bestätigt werden.

 

Wann erste strafrechtliche Ermittlungen in diesem Zusammenhang öffentlich werden, dürfte angesichts der Fakten wohl nur eine Frage der Zeit sein.

 

Quelle: ZDF FRONTAL, Sendung vom 26. Juli 2005

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/24/0,3672,2343000,00.html

als Video: http://wstreaming.zdf.de/zdf/300/050726_f21_1.asx

 

27. Juli 2005 (HG)

 

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