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MWB Vermögensverwaltungs AG für den Mittelstand: Partnerwechsel gefällig?

Wie Kunden mehrfach berichteten, empfiehlt die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich (MWB) ihren Kunden, die konto- und depotführende Bank zu wechseln. Verheimlicht wird: Die MWB hat keine Wahl.

Die MWB Vermögensverwaltung aus Zürich warb in ihren Anlegergesprächen immer damit, das Vermögen ihrer Auftraggeber bei namenhaften Schweizer Banken verwalten zu lassen. Langjähriger Geschäftspartner war u.a. die Credit Suisse. Nun ist diese Geschäftsbeziehung plötzlich beendet.

 

Die MWB ist seit Jahren in den Schlagzeilen. Anleger lassen sich nicht länger die intransparente und verlustreiche Vermögensverwaltung der MWB gefallen und verlangen eindeutige Aufklärung. Dies bekam auch die Credit Suisse zu spüren. Aufgrund kritischer Presseberichte droht auch ihr eine Rufschädigung durch die Vertragsbeziehung mit der MWB.

 

Wie Kunden der MWB nun erfahren mussten, hat die Credit Suisse ihre Kunden bereits im März diesen Jahres dazu aufgefordert, entweder den Vermögensverwalter zu wechseln oder sie selbst als depotführende Bank. Eine schweizer „Kuriosität“: Aufgrund einer Vertragsklausel war die Credit Suisse gehalten, nicht direkt mit ihren Kunden zu kommunizieren. Sie musste statt dessen die Schreiben an die MWB adressieren mit der Bitte um Weiterleitung.

 

Wie hat die MWB auf diese Schreiben reagiert? Anstatt ihrer Pflicht nachzukommen, hat sie die Briefe einbehalten. Etliche Kunden wissen zumeist von dem Schreiben der Credit Suisse nichts. Dies macht sich die MWB zunutze. Nach und nach werden die Kunden angerufen, und gefragt, ob sie nicht zu einer „günstigeren Bank“ wechseln wollen. „Die Credit Suisse sei ja immer teurer geworden“. Wer kann bei einem so fürsorglichen Hinweis schon nein sagen.

 

Der neue Partner, der für die MWB in die Bresche gesprungen ist, heißt AMAS Bank. Nach Recherchen hat diese Bank einen indischen Hintergrund.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Bei der Wahl des richtigen Partners kommt es weit weniger auf die kontoführende Bank an, als auf den richtigen Vermögensverwalter. Kann man einem Vermögensverwalter, der derartige Schreiben nicht weiterleitet, weiterhin sein Vermögen anvertrauen? Was muss vorfallen, dass eine Bank anscheinend lieber auf Kunden verzichtet, als weiterhin eine Vertragsbeziehung zur MWB zu unterhalten? Anleger sollten grundsätzlich eine transparente Vermögensaufstellung von der MWB fordern.

 

27. September 2006 (PE)

 

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