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MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand: Wer betreut das Vermögen der Kunden?

Einige Kunden der MWB Vermögensverwaltung AG für den Mittelstand in Zürich (MWB) müssen nunmehr ihr Vermögen eigenständig verwalten. Die Credit Suisse akzeptiert seit dem 01. Juli 2006 keine Aufträge mehr durch die MWB.

Die Credit Suisse hat ihrer Kundschaft mitgeteilt, dass sie Aufträge durch den Vermögensverwalter MWB nicht mehr ausführt. Der MWB sind somit offenbar die Hände gebunden. Sie kann ihren Pflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag, die Depots der Auftraggeber zu überwachen und den Marktgegebenheiten anzupassen, nicht mehr nachkommen.

 

Das Problem: Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Kunden der MWB von diesen Änderungen informiert wurden. Die Credit Suisse war offensichtlich gehalten, das Schreiben nicht direkt an Ihre Kunden zusenden, sondern musste die MWB aufgrund einer vertraglichen Bestimmung um Weiterleitung der Mitteilung bitten. Wie bekannt geworden ist, ist die MWB dieser Aufforderung offenbar nicht immer nachgekommen.

 

Das bedeutet: Die Kunden wähnen ihr Vermögen in den „treuen“ Händen der MWB. Tatsächlich jedoch hat die weder Auskunfts- noch Verwaltungsmöglichkeiten hinsichtlich der Konten und Depots bei der Credit Suisse. Sollten aktuell Vermögensverluste auf Grund geänderter Kapitalmarktlage drohen, kann die MWB diese somit nicht verhindern.

 

Die Kunden müssen direkt mit der Credit Suisse in Kontakt treten. Durch die Ablehnung der MWB-Vollmachten begibt sich die Credit Suisse selbst in haftungsträchtige Gewässer, denn ein Rechtsgrund für die Zurückweisung der formwirksamen Vollmachten ist nicht erkennbar.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Auftraggeber der MWB Vermögensverwaltung, deren konto- und depotführende Bank die Credit Suisse ist, müssen handeln. Sie sollten umgehend Vermögensaufstellungen beantragen und feststellen, wie Ihre Vermögen angelegt ist.

 

28. September 2006 (PE)

 

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