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MAGELLAN Maritime Services GmbH: Wegen Insolvenz außer Containern nichts gewesen?

Direktinvestments waren und sind bei Anlegern und Initiatoren sehr beliebt. Nun erwischt es die Käufer von Containern eiskalt. Was können Anleger in einem solchen Fall der Insolvenz ihres Vertragspartners tun?

Über das Vermögen des Anbieters von Direktinvestments in Form von Containern, der Firma MAGELLAN Maritime Services GmbH, Hamburg, (MMS) wurde am 31.05.2016 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Hamburg, Az. 67 c IN 237/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchert, Hamburg, bestellt. Es wurde angeordnet, dass Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam sind.

 

Nach einer ersten Einschätzung des Insolvenzverwalters sind insgesamt Käufer von 160.000 Containern betroffen. Er geht von etwa 9.000 Käufern aus.

 

Mit dieser vorläufigen Insolvenz erreicht die Krise der Schifffahrt und des Frachtgeschäftes auch die Anleger von Direktinvestments. Anleger konnten hier bisher nur vermeintlich ruhig schlafen, denn die Einnahmen, die die Anleger für die von ihnen gekauften und von MAGELLAN Maritime Services GmbH an Dritte vermieteten Containern erhalten sollten, waren teilweise garantiert. Konkret bedeutet dies, dass dann, wenn die vom Dritten gezahlte Miete unter die dem Anleger garantierte Miete fiel, an den Anleger gleichwohl eine entsprechend garantierte Miete ausgezahlt wurde. Wenn die Miete über der dem Anleger garantierten Miete lag, floss der Übererlös an die MAGELLAN Maritime Services GmbH.

 

Was sich in der Theorie nach einem Geschäft mit Chancen für beide Seiten anhört, hat leider in der Praxis offensichtlich nicht funktioniert. Nach Aussage des Insolvenzverwalters seien plötzlich verkürzte Zahlungsziele eines chinesischen Zulieferers und Abrechnungsschwierigkeiten einiger Linienreedereien die Gründ dafür gewesen, dass fällige Auszahlungen an Anleger nicht mehr geleistet werden konnten.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Für Anleger jedenfalls stellt sich die Situation damit katastrophal dar, denn der Dienstleister, von dem die Mieten an die Anleger gezahlt werden sollten, ist insolvent. Es ist völlig offen, wie sich das auf die Anleger auswirkt. Die Anleger haben teilweise das Eigentum an den Containern erworben, die größtenteils in Benutzung sein dürften. Im Falle einer Insolvenz steht den Anlegern ein Anspruch auf Herausgabe ihres Eigentums zu. Nur: Was soll ein Anleger mit einem Hochsee-Container anstellen?

 

Eine Kündigung des Vertrages mit der MAGELLAN Maritime Services GmbH halten wir für wenig sinnvoll, denn die meisten Container dürften unterwegs sein. Ein direkter Zugriff auf diese ist damit auch nicht möglich.

 

Einen direkten Zahlungsanspruchgibt es – mit Ausnahme der möglicherweise überfälligen Zahlungen – nicht. Direkt an das investierte Kapital heranzukommen dürfte sich damit auf normalem Wege schwierig gestalten.

 

Hier arbeiten wir an einem Konzept, welches für die Anleger zielführend ist. Ob das Ziel eines möglichst geringen Verlustes für die Anleger durch einen gebündelten Verkauf der Container, durch einen Widerruf der Willenserklärung im Rahmen des Kaufvertrages oder eine Kündigung des Vertrages erreicht werden kann, lässt sich im Moment nicht sagen. Dies hängt u.a. von der Gläubigerstruktur der MAGELLAN Maritime Services GmbH und den Angeboten potentieller Investoren ab. Beide Optionen sollten parallel verfolgt werden, um entscheiden zu können, was das für den einzelnen Anleger in seiner konkreten Situation sinnvollste Vorgehen ist.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Im Moment heißt es wie immer in diesen Fällen – ruhig bleiben und sich über die aktuellen Entwicklungen informieren! Es ist noch viel zu früh, um konkrete und wirklich sinnvolle Handlungsoptionen empfehlen zu können. Anleger sollten sich aber in jedem Falle über die aktuellen Entwicklungen informieren, um so rechtzeitig und in der sinnvollen Weise reagieren zu können.

 

Für betroffene Anleger bzw. Käufer hat die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte einen kostenlosen Newsletter eingerichtet. Mit diesem bleiben Anleger immer auf dem aktuellsten Stand. Eine Registrierung bzw. Anmeldung hierzu finden Sie

 

hier.

 

 

Quelle: Amtsgericht Hamburg (AG Hamburg), Az. 67c IN 237/16; Pressemitteilung des Insolvenzverwalters; eigener Bericht

 

02. Juni 2016 (Rechtsanwalt Marc Geicke)

Tel.: 02241/1733-27

 

Weitere interessante Artikel zu diesem Projekt finden Sie „hier“

 

:: Pressemitteilung: Was die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH für Anleger bedeutet

 

 



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