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MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Anleger sollten zur Gläubigerversammlung der GERMANICUM Beteiligungstreuhand GmbH kommen

In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter RA Schröder, Hamburg, Einzelheiten und Hintergründe schildern, die alle Anleger betreffen. Ein Kernthema wird die besondere Rechtsstellung  der Anleger sein; sie sollten an der Versammlung teilnehmen, um sich für ihre eigenen Belange einzusetzen.

Die „Finanzdrehscheibe“ GERMANICUM beim MSF-Fonds

Die Germanicum hatte eine wesentliche Rolle im System des MSF-Fonds und „hinterlässt“ weit über € 3.000.000,00. Dieses Geld steht nach Ansicht der Kanzlei Göddecke ausschließlich den Anlegern zu. Darüber hinaus stehen den Anlegern noch weitere Gelder zu, die – nach den Informationen, die der Kanzlei Göddecke vorliegen – zweckentfremdet sein sollen. Hier gilt es in der Gläubigerversammlung nicht nur kritische Fragen zu stellen, sondern diese Ansprüche zu dokumentieren.

 

Außerdem sollte es um die Frage der Bevorrechtigung von Anlegerforderungen vor anderen Forderungen dritter Personen gehen. Die Anlegergelder sind ursprünglich größtenteils auf ein besonderes Bankkonto geflossen und haben deshalb jetzt nichts mit dem Schicksal der Firmengelder gemeinsam. Nach Ansicht der Kanzlei Göddecke sind deshalb die Anlegergelder prinzipiell aussonderungsberechtigt im Sinne der insolvenzrechtlichen Vorschriften. Mit anderen Worten: Der Insolvenzverwalter hat nur eine eingeschränkte Kompetenz über diese Gelder!

 

Teilnahme an der Gläubigerversammlung

Aus diesen Gründen werden alle Anleger ausdrücklich ermuntert, sich für ihre Interessen auf der Versammlung einzusetzen. Bei der Übertragung auf einen fachkundigen Vertreter sollte darauf geachtet werden, dass diese Aufgabe möglichst ein Anwalt mit schriftlicher Vollmacht übernimmt; es besteht ansonsten die Gefahr, dass ein nicht „autorisierter“ Anlegervertreter nicht zur Veranstaltung zugelassen wird. Einzelheiten können dazu bei der Insolvenzverwaltung (:: www.jnp.de) bzw. beim Insolvenzgericht (:: Insolvenzgericht-weblink ) erfragt werden. Bei der Anreise bitte unbedingt berücksichtigen, dass die Versammlung nicht in den gleichen Räumen statt findet, wie die Gläubigerversammlung des MSF-Fonds am 14. Nov. 2005.

 

Interessenvertretung in der Gläubigerversammlung
Selbstverständlich übernimmt die Kanzlei Göddecke die Vertretung von Belangen der Anleger in der Gläubigerversammlung. Falls Sie daran interessiert sind, so klicken Sie zunächst hier, damit Sie

(1) das Passwort per eMail zugesandt bekommen


und dann anschließend auf

(2) Gläubigerversammlung GERMANICUM am 06. Februar 2006 in Hamburg


Hinweis auf weitere Dokumente / Berichte auf www.kapital-rechtinfo.de:

 

:: Beginn des Insolvenzverfahrens GERMANICUM BETEILIGUNGSTREUHAND GMBH 

 

:: Insolvenzverfahren GERMANICUM BETEILIGUNGSTREUHAND GMBH Beschluss des Amtsgerichts Hamburg – Insolvenzgericht


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