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NCI New Capital Invest: Anleger sollten Moratorium ablehnen„Es gibt Sachen, die gibt‘s gar nicht.“ Mit diesem Ausspruch könnte man auf die fragwürdige Zusammenarbeit von Malte Hartwieg, Rechtsanwalt Klumpe und Wirtschafsdetektiv Fuchsgruber reagieren, die gemeinsam nach vermeintlich verschwundenen Anlegergeldern forschen wollen. Während dieser Suche sollen Anleger mit der gerichtlichen Durchsetzung eventueller Schadensersatzansprüche gegen Herrn Hartwieg warten. Diesem Ansinnen sollte kein Anleger zustimmen.Offensichtlich versucht Herr Hartwieg seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem er sich mit Personen zusammenschließt, die in der Vergangenheit insbesondere Interessen von geschädigten Kapitalanlegern vertraten. Hierzu passt auch, dass er sich in mehreren Rundschreiben an die Anleger damit brüstet, nunmehr die Geschäftsführung bei den NCI-Gesellschaften übernommen zu haben, um „Licht ins Dunkel“ zu bringen. Diese „Aufopferung“ dürfte aber kaum seinem plötzlichen Interesse für die Belange der Anleger geschuldet sein. Vielmehr dürfte es Herrn Hartwieg darum gehen, seine eigene Haut zu retten. Denn die Staatsanwaltschaft München ermittelt bereits, und auch Anleger stellen Ansprüche gegen ihn.
Letztlich hatte Herr Hartwieg bei den NCI-Fonds auch schon vorher das alleinige Sagen. Seine Stellung wurde lediglich geheim gehalten. Hinter nahezu jeder Gesellschaft, die z. B. bei den NCI-Fonds 11 und 16 wesentliche Positionen im Anlagekonzept einnehmen, steht letztlich Herr Hartwieg mit der von ihm gegründeten und allein geführten Nitro Invest GmbH.
Mit dem Zusammenschluss der Herren Klumpe, Fuchsgruber und Hartwieg wird also der Bock zum Gärtner gemacht. Herr Hartwieg muss nicht erst die Geschäftsführung der NCI-Fonds übernehmen sowie Rechtsanwälte und Detektive beauftragen, um herauszufinden, in welchen Ölfeldern die Anlegergelder versickert sind.
Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Die Anleger der NCI-Fonds sollten sich nicht blenden lassen, sondern den etwas obskuren Zusammenschluss mit den Herren Klumpe und Fuchsgruber zum Anlass nehmen, genauer hinzuschauen. Je länger sie mit der Prüfung und Geltendmachung etwaiger Ansprüche warten, desto eher dürften die Chancen auf eine Rückzahlung der Investition schwinden. Die KANZLEI GÖDDECKE ist gerne bereit, eine Prüfung der Rechtslage zu übernehmen. Sollten Sie interessiert sein, so füllen Sie bitte den
aus und schicken ihn zurück.
Quelle: eigener Bericht
05. Mai 2014 (Rechtsanwalt Mathias Corzelius, Tel.: 02241/1733 - 22)
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