Archivsuche:

Widerruf Button
Web Akte Button
Rückservice - Callback
Jetzt Rechtslage testen!
JETZT KAPITALRECHTinfo - Das Mandantenmagazin der Kanzlei Göddecke - bestellen!
Fragen, Anregungen, Kritik?!



Folgen Sie uns:

Follow rechtinfo on Twitter


NL Nord Lease AG: Fragliche Forderungen werden per Mahnbescheid durchgesetzt

Erst der Verlust des eingesetzten Kapitals, dann auch noch Geld zurückzahlen: Wir zeigen, wie sich Anleger der NL Nord Lease AG gegen die Forderungen wehren können.

Es zeichnete sich ab, nachdem viele Anleger der NL Nord Lease AG zum Ende des letzten Jahres aus der atypisch stillen Beteiligung „hinausgekündigt“ wurden. Jetzt die dicke Rechnung. Die NL Nord Lease AG macht die angeblichen Forderungen aus der Auseinandersetzung des jeweiligen Gesellschaftsverhältnisses per Mahnbescheid geltend.

 

Widerspruchsfrist 2 Wochen beachten

 

Konnten die Anleger die bisherigen außergerichtlichen Forderungen noch ignorieren, geht dies nun nicht mehr. Wegen des Mahnbescheides läuft eine Frist zur Einlegung des Widerspruches von 2 Wochen. Wird dieser nicht fristgerecht erklärt, wird die Forderung nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides festgestellt und die Gegenseite kann daraus die Vollstreckung einleiten.

 

Anspruch nicht begründet – Spielregeln nicht eingehalten

 

Der Anspruch ist in den bisher hier vorliegenden Fällen nicht begründet. Hintergrund ist, dass die NL Nord Lease AG sich nicht an die Spielregeln gehalten hat, die für die Berechnung von solchen Ansprüchen gelten. So lange diese nicht eingehalten werden, ist der Anspruch selbst weder fällig noch damit im Ergebnis begründet.

 

Zuletzt hat dies das OLG Köln in einem von der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren festgestellt. Dort wurde ebenfalls ein solcher Anspruch geltend gemacht. Nach Klageabweisung durch das LG Bonn, hat das OLG Köln die Berufung der Gegenseite per Beschluss zurückgewiesen. Der Anleger musste die eingeklagte Forderung nicht zahlen.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Auf die Kleinigkeiten kommt es im Leben an. Genau diese Kleinigkeiten – wie eben die Berechnung des Auseinandersetzungsanspruches – helfen den Anlegern, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Hier hat sich die NL Nord Lease AG nicht an die Spielregeln gehalten. Umso gravierender ist dann, wenn diese Forderungen nun auch noch per Mahnbescheid durchgesetzt werden wollen, wo die Anleger Gefahr laufen, allein durch Fristversäumnis das Verfahren zu verlieren. Leider ist daher schnelles Handeln unabdingbar.

 

Praxistipp der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

Je nach Zeitpunkt der Beendigung der jeweiligen Beteiligung ist der Anspruch unter Umständen sogar verjährt. In einem Verfahren der Schwestergesellschaft LeaseTrend AG hat das LG Münster die Gegenseite daraufhin gewiesen, dass die Forderung sogar verjährt sein könnte. Auch hier lohnt sich ein Blick ins Detail

 

Quelle: eigener Bericht


18. Juli 2017 (Rechtsanwalt Marc Gericke)

Tel.: 02241/1733-27

 

:: Albis Finance AG/NL NordLeas AG - Klage rechtskräftig abgewiesen



REFERENZEN:









Button Anwaltskompass







Göddecke Rechtsanwälte Anlagerecht

Elite Report - Top Adressen im Anlagerecht

Kapital-rechtinfo.de von Anwaltsblatt positiv bewertet

KRI-SPEZIAL:

I. Einzelne Kapitalanlagen im Fokus:

Die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE in Siegburg bei Bonn/Köln bietet betroffenen Anlegern und Verbrauchern kompetente Beratung und Hilfe, u.a. in folgenden Fällen:

Spezialseite zu Film- und Medienfonds
filmfonds.rechtinfo.de

Spezialseite zu Schiffsfonds
schiffsfonds.rechtinfo.de

MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG
medpro.rechtinfo.de

Lehman Brothers
lehman.rechtinfo.de

ACI Alternative Capital Invest
aci.rechtinfo.de

DFO/DBVI/Privatbank Reithinger:
dbvi.rechtinfo.de

MWB Vermögensverwaltungs AG
mwb.rechtinfo.de

Securenta/Göttinger Gruppe
securenta.rechtinfo.de

Accessio Wertpapierhandelshaus AG
accessio.rechtinfo.de

Falk-Capital/Falk Gruppe (Falk Fonds) falk.rechtinfo.de

Futura Finanz GmbH & Co. KG
futura-finanz.rechtinfo.de

MSF Master Star Fund
Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG
msf.rechtinfo.de

VIP 3 und 4 Medienfonds
vip.rechtinfo.de
II. Bedeutende Themen- und Rechtsbereiche:

Bürgschaften und Mithaftübernahmen als Sicherungsmittel für Kredite Bürgschaften/Mithaftübernahmen

Restschuldversicherungen bei Verbraucherdarlehensverträgen Restschuldversicherungen

Vermögensverwalter im Feuer der Kritik Vermögensverwalter
Weitere Onlineangebote
der KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE und FACHANWÄLTE für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Das ganze "Gezwitscher" der Kanzlei unter:
http://twitter.com/rechtinfo

KAPITAL-RECHTINFO.de RSS-Newsfeed
rss.rechtinfo.de

Online-Rechtsberatung uvm.
www.rechtinfo-rat.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Erbrecht
www.erb-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe, Beratung und Informationen zum Thema Widerruf von Krediten, Darlehen und Lebensversicherungen
www.widerrufsbelehrungen.de

Schnelle anwaltliche Hilfe in Steuerstrafsachen/
bei Steuerhinterziehung von spezialisierten Rechtsanwälten
www.steuern-rechtinfo.de

Anwaltliche Hilfe in Arbeitsrechtssachen (Abmahnung, Kündigung, Arbeitsvertrag)
www.arbeit-rechtinfo.de

Mehr Sicherheit im Finanzdschungel
www.rechtinfo-check.de

Spezialtest für "Immobilien-Geschädigte" www.schrottimmobilie-a.de

Kanzleimagazin KAPITALRECHTinfo
KAPITALRECHTinfo

Im Überblick
www.gerecht.de

Homepage der Kanzlei Göddecke www.rechtinfo.de