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Ostseesparkasse Rostock: Gefährliche Angebote

Die Ostseesparkasse Rostock (OSPA) trat in den vergangenen Jahren als finanzierende Bank für atypisch stille Beteiligungen an der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) auf. Nunmehr bietet die OSPA den Anlegern den Abschluss neuer Kreditverträge an. Vor einer voreiligen Unterzeichnung kann nur dringend gewarnt werden.

U. a. durch verschiedenste Urteile des II. und XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH), die lediglich ein EuGH-Urteil umsetzten, sehen sich derzeit viele Banken Rückforderungsansprüchen von Darlehensnehmern ausgesetzt, die mit dem überlassenen Geld eine Kapitalanlage finanzierten. Die Ansprüche resultieren in den meisten Fällen insbesondere daraus, dass auch der Darlehensvertrag im Rahmen einer sog. Haustürsituation abgeschlossen wurde und wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag auch heute noch angegriffen werden kann.

 

Diese Ansprüche könnten allerdings verloren gehen, wenn der ursprüngliche Darlehensvertrag durch einen neuen Vertrag abgelöst wird und/oder die Bank eine erneute – jetzt richtige – Widerrufsbelehrung erteilt. Diesen Weg scheint die OSPA bei den BEMA-Beteiligten jetzt zu beschreiten.

 

Stellungnahme der Kanzlei Göddecke

Vor einer voreiligen Unterzeichnung eines neuen Darlehensvertrages oder der Entgegennahme einer neuen Widerrufsbelehrung kann nur gewarnt werden, da sich die OSPA hierdurch eventuell von berechtigten Rückforderungsansprüchen lösen will. In jedem Fall sollte zügig ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, der die rechtliche Situation beurteilen kann.

 

 

06. Juli 2005 (MC)

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